Kennzeichnungspflicht für alte Heizungen

Seit dem 1. Januar 2017 sind Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, über 15 Jahre alte Öl- und Gasheizgeräte mit einem Effizienzlabel zu versehen.

Seit Anfang 2017 erhalten ältere Öl- und Gasheizkessel ein Energieeffizienzlabel vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das Etikett nutzt die gleiche Farb- und Buchstabenskala wie das EU-Effizienzlabel, mit dem Haushaltsgeräte und seit 2015 auch neue Heizgeräte gekennzeichnet werden. – © Intelligent heizen/VdZ

Das Effizienzlabel hat die Bundesregierung bereits Anfang 2016 eingeführt. Bisher wurden die Etiketten jedoch auf freiwilliger Basis ausgestellt. Seit Jahresbeginn gilt die Kennzeichnungspflicht für Heizgeräte, die mehr als 15 Jahren in Betrieb sind. Hauseigentümer mit einem entsprechenden Gerät erhalten das Label automatisch bei der nächsten Prüfung ihrer Anlage durch den Bezirksschornsteinfeger. Das Etikett bringt zunächst keine Verpflichtungenfür den Eigentümer mit sich. Es zeigt jedoch auf einen Blick, ob ein Gerät unnötig Energie verschwendet. Dabei wird die gleiche Farb- und Buchstabenskala genutzt wie beim EU-Effizienzlabel, mit dem Haushaltsgeräte und seit 2015 auch neue Heizgeräte gekennzeichnet werden. Die Klasse E (dunkelrot) steht für mangelhafte Effizienz, die Klasse A++ (dunkelgrün) für bestmögliche Effizienz beim Heizen.

Energieverschwendung aufzeigen

„Stuft der Schornsteinfeger ein Heizgerät in die schlechteren Klassen D und C ein, ist meist ein Austausch des Gerätes ratsam. Nur so lassen sich die Heizkosten langfristig eindämmen“, betont Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. „Kessel der Klassen A und B sind dagegen bereits auf dem aktuellen Stand der Technik. Trotzdem kann eine Optimierung der gesamten Anlage den Energieverbrauch oft zusätzlich reduzieren“, so Herma. Laut Bundeswirtschaftsministerium sind in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus nach Einbau eines modernen Kessels Einsparungen von bis zu 400 Euro im Jahr möglich.

Für die Einstufung des Kessels ist laut dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg kein Extratermin notwendig. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ermittelt die Energieeffizienzklasse des Kessels im Anschluss an die alle drei bis vier Jahre stattfindende Feuerstättenschau und klebt das entsprechende Label auf – falls dies nicht bereits vorhanden ist. Einstufung und Labeling sind für die Eigentümer kostenfrei. Dabei beginnt der Kaminkehrer mit den ältesten Kesseln: Bei der nächsten Feuerstättenschau sind Öl- und Gasheizkessel mit Baujahr bis Dezember 1994 an der Reihe. Es folgen schrittweise die Baujahre bis Dezember 2008 und danach alle Kessel, die mindestens 15 Jahre alt sind. Ein Beispiel: Ein Kessel mit Baujahr 1988 wird bei der nächsten Feuerstättenschau gelabelt, ein Kessel mit Baujahr 2004 erst bei der übernächsten.

Förderung der Heizungssanierung

Mit dem Energielabel möchte die Bundesregierung Besitzern alter Öl- und Gaskessel die Vorteile einer Sanierung aufzeigen. Dabei leistet der Staat auch finanzielle Hilfestellung: Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert den Einbau effizienter Heizungen, das Marktanreizprogramm (MAP) unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien. Seit August 2016 bezuschusst der Staat darüber hinaus den Austausch von Heizungspumpen und den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen.

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