Der ZVSHK hat mit der japanischen Sanitärmarke Toto eine Haftungsübernahmevereinbarung abgeschlossen.
Susanne Abel

Toto: Im Schadensfall abgesichert
Der ZVSHK hat mit der japanischen Sanitärmarke Toto eine Haftungsübernahmevereinbarung abgeschlossen. Ein umfangreiches Produktsortiment von Toto ist seit einigen Jahren auch in Deutschland präsent. Es wird über den dreistufigen Vertriebsweg angeboten. Für die in Deutschland vertriebenen Produkte hat Toto mit dem ZVSHK nun eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) getroffen und – exklusiv für organisierte SHK-Betriebe. Wenn eine HÜV besteht, kann ein SHK-Mitgliedsbetrieb unmittelbar mit dem Produkthersteller Verbindung aufnehmen, um dem Schaden entgegenzuwirken. Der Umweg über den Großhandel entfällt. Hintergrundinformationen finden Mitgliedsbetriebe unter www.zvshk.de über den Quicklink wwl-599. Dort gibt es eine Liste der HÜV-Partner, Antworten auf wichtige Fragen oder man kann einen Schadensmeldebogen herunterladen.