ZVSHK und ARGE verabschieden gemeinsame Richtlinie für die Qualität von Artikelstammdaten.
Redaktion Si
EAN-Codes werden berücksichtigt
ZVSHK und ARGE verabschieden gemeinsame Richtlinie für die Qualität von Artikelstammdaten. Im Rahmen der IFH Nürnberg haben der ZVSHK und die ARGE Neue Medien eine Datenqualitätsrichtlinie zum elektronischen Austausch von Artikelstammdaten zwischen Industrie und Handwerk in der SHK-Branche unterzeichnet. Diese Richtlinie definiert die Anforderungen an die Datenqualität in der Handwerkskommunikation und beschreibt die spezifischen Anforderungen an die Dateninhalte innerhalb des dreistufigen Vertriebsweges. Die permanente Weiterentwicklung dieser Richtlinie wird durch verschiedene Expertengruppen begleitet. Ziel ist es, die Planungs- und Beratungskompetenz des Fachhandwerkers zu verbessern. Inhaltlich berücksichtigt die neue Datenqualitätsrichtlinie unter anderem die Forderung nach einer Herstellerangabe der EAN/GTIN für alle Nicht-Variantenartikel, die Abbildung einer unverbindlichen Preisempfehlung für den Endverbraucher sowie die eindeutige Identifikation eines Produkts anhand des Kurztextes.
