Ab Mai 2026: Neuer Energieausweis für Gebäude wird Pflicht

Die Energieausweise für Gebäude ändern sich in der gesamten EU. Die Skala zeigt dann von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Ab Mai 2026 kommt die Pflicht für die neuen Energiegebäudeausweise. Alles über die Änderungen und den Unterschied von Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Symbolbild der Skala von Grün bis Rot, von A bis G für neuen EU-Gebäudeenergieausweis
Ab Mai 2026 haben Energieausweise eine neue Skala A bis G. Sie spiegeln die Energieeffizienz eines Gebäudes wider. Alte Ausweise (A+ bis H) gelten noch bis zu ihrem Ablaufdatum (10 Jahre Dauer). – © Mediapart/stock.adobe.com

Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es künftig die gleichen Energieeffizienzskalen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben.

Neue EU-Vorgaben

Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Gebäudeenergieberaterinnen und -berater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig.

Verpflichtend ist der Ausweis für alle, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetseiten oder in Zeitungen müssen die Ausweisdaten in Teilen stehen.

Energieausweis auch bei Mietverlängerung
und Sanierung

Neu ist, dass Energieausweise erforderlich sind, wenn Mietverträge verlängert werden oder bei größere Renovierungen. Das ist der Fall, wenn der Eigentümer mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Auch Gebäude, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden, brauchen einen Energieausweis. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.

Neue Skala – Energieeffizienz besser verstehen

Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach Mai 2026 noch einige Jahre im Umlauf. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die aktualisierte Klassifizierung. Klasse A gilt für Nullemissionsgebäude. Klasse G soll die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet. Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest. Sie können sich also von Land zu Land unterscheiden. Gleich bleibt die Einfärbung von Skala Rot für schlecht, Grün für energetisch sehr gut.

Ein- und Zweifamilienhäuser: Das leistet ein Bedarfsausweis

Unverändert bleiben die beiden Typen von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide zeigen die energetische Qualität von Wohngebäuden anhand der Skala an, berechnet werden sie aber auf unterschiedlicher Basis. Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Hauseigentümer können in einigen Fällen frei wählen, welchen Ausweis sie ausstellen lassen.

In den meisten Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Er gibt den berechneten Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wieder. Das lässt genaue Rückschlüsse auf den energetischen Zustand sowie erwartbare Verbräuche und Kosten unabhängig vom Verbrauchsverhalten zu. Der Bedarfsausweis ist zwar teurer als ein Verbrauchsausweis, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch eine Fachperson nötig ist. Er ist aber auch aussagekräftiger. Abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes fällt in der Regel ein niedriger dreistelliger Betrag an.

Wann ein Verbrauchsausweis sinnvoll ist

Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Energie die Heizung in drei aufeinanderfolgenden Jahren durchschnittlich verbraucht hat und damit, wie viele CO2-Emissionen tatsächlich entstanden sind. Für größere Mehrfamilienhäuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Dazu muss das Gebäude mindestens die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllen – entweder wurde es zu einem späteren Zeitpunkt gebaut oder entsprechend energetisch verbessert.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf:

www.zukunftaltbau.de