Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Darauf hat sich der Koalitionsausschuss von Schwarz-Rot am Mittwoch letzte Woche geeinigt. Was sich konkret ändert, erfährt die Wärme- und Gebäudebranche aber erst Ende Januar 2026. So bleiben die Reaktionen der Verbände wie BEE, BWP oder GIH auch verhalten.

Die fachliche Ausgestaltung der Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) soll bis Ende Januar 2026 gemeinsam von den Fraktionsvorsitzenden, den Fachpolitikern sowie den beiden zuständigen Ministerien BMWE und BMWSB erarbeitet werden. Auf dieser Basis will die Bundesregierung anschließend zügig einen Kabinettsentwurf vorlegen bis Ende Februar 2026. Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gelten die Anforderungen des bestehenden GEG.
Branche braucht endlich Sicherheit
„Der Koalitionsausschuss hat sich leider nur auf einen neuen Titel und einen Zeitplan für das Gebäudeenergiegesetz, nun Gebäudemodernisierungsgesetz, geeinigt. Das ist zu wenig. Insbesondere für eine Branche, die seit Monaten auf klare Signale wartet,“ kommentiert Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
Wichtig sei es, dass dieses neue Gesetz auf Kontinuität setze und der Industrie Investitions- und Planungssicherheit biete. Die Novelle sollte auf dem GEG aufbauen, inklusive der individuellen Vorgaben für Heizungssysteme mit dem 65-%-Ziel.
Wärmepumpenbranche: Mit Bedacht reformieren
Für die für Januar geplanten „Eckpunkte“ für das neue GMG verweist der Bundesverband Wärmepumpe (BWP e. V.) auf den Erfolg der aktuellen Rahmenbedingungen. Der Verband betont, dass die aktuellen Heizungsregelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (§§ 71 ff.) und die sie flankierende BEG-Heizungsförderung funktionieren. Verbraucher, Industrie und Handwerk haben sie akzeptiert und setzen sie um. Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer: „Der Verband Wärmepumpe begrüßt, dass es nun einen Fahrplan zur Beendigung der derzeit herrschenden Unsicherheit in der Heizungsbranche gibt.“
Bewährtes aus dem GEG übernehmen
Auch der Energieberatendenverband GIH begrüßt, dass die Bundesregierung die Weiterentwicklung des GEG nun konkret angeht Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH, betont: „Die Zeit in der Schwebe sollte jedoch begrenzt sein und die neuen Mindestanforderungen zeitnah bekannt gegeben werden.“
Besonders wichtig ist dem GIH, dass im neuen GMG die bewährten Inhalte beibehalten werden. Dazu zählen die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und den baulichen Wärmeschutz. Die derzeit geltenden Standards seien so der Verband, auch unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten – wirtschaftlich sinnvoll und würden Verbraucher langfristig vor hohen Energiekosten schützen. Im selben Schritt müssten auch die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt werden, um eine weitere Gesetzesnovelle zu vermeiden.
Schnelle Umsetzung wichtiger als Neubenennung
Der ZVEI, Verband der Elektro- und Digitalindustrie fordert nicht nur den Namen des Gesetzes zu ändern, sondern auf Inhalte und schnelles Inkrafttreten zu setzen. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung sagt: „Gerade in den letzten Monaten ist der Einbau hocheffizienter Wärmepumpen vorangekommen – auch durch die zunehmende Klärung der kommunalen Wärmeplanung. Das darf jetzt nicht alles wieder auf null gesetzt werden, nur um einen neuen Namen für das GEG zu rechtfertigen. Vielmehr müssen wir das erreichte Tempo der Modernisierung und Sanierung des veralteten Gebäudebestands in Deutschland jetzt weiter beschleunigen. Dafür braucht es jedoch Verlässlichkeit und Planbarkeit. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen werden sonst mit steigenden Energie- und CO2-Preisen zu kämpfen haben.“