Auf eine voraussichtliche Umlagenentlastungen für Wärmepumpenstrom in 2024 macht der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP) aufmerksam. Für die Anträge auf Rückerstattung stellt der Verband Musterschreiben zur Verfügung – für Betreiber und für Handwerker für ihre Kundenbetreuung.

Betreibern einer Wärmepumpe mit einem eigenen Stromzähler steht für das Jahr 2024 rückwirkend eine Entlastung bei zwei Umlagen zu, die üblicherweise auf Strom fällig werden. Hintergrund ist das Energiefinanzierungsgesetz § 22 (EnFG). Der Bundestag hat darin Entlastungen für Wärmepumpenbetreiber beschlossen. Doch die abschließende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU steht laut BWP noch aus.
Rückerstattung bis 28. Februar beantragen
Damit Anlagenbetreiber bei einem positiven EU-Votum rückwirkend entlastet werden können, müssen sie ihren Anspruch vorsorglich bis 28. Februar 2025 über den Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden. 2024 lagen die Umlagen bei 0,275 ct/kWh (KWKG) und 0,656 ct/kWh (Offshore). Zusammengerechnet macht das rund einen Cent pro kWh inklusive fälliger Mehrwertsteuer aus.
Der BWP rät, um auf Nummer sicher zu gehen, sein vorformuliertes Musterschreiben rechtzeitig und am besten bis zum 21. Februar zu versenden. Der ausreichende zeitlichen Vorlauf zum Stichtag ist wichtig, damit das Energieversorgungsunternehmen die Frist gegenüber dem Netzbetreiber einhalten können. Auch Fachhandwerksbetriebe stellt der Verband das Musteranschreiben für ihre Kundinnen und Kunden zur Verfügung, um diese über das Vorgehen zu informieren.
Musteranschreiben
Entlastung-Umlagen-Muster-Anschreiben für Wärmepumpenbetreiber als PDF und Worddatei.
Entlastung-Umlagen-Muster-Anschreiben für Fachhandwerker PDF.
Auch die Verbraucherzentrale NRW informiert über die Wärmepumpenstrom-Rückerstattung und rät zu zügigem Handeln. Musterschreiben würden auch Energielieferanten auf ihren Webseiten zum Download anbieten. Die Höhe der Erstattung beträgt für das Kalenderjahr 2025 1,3 Cent pro kWh brutto. Das sind bei einem Verbrauch von 6.000 kWh ca. 80 Euro im Jahr. (Quelle Verbraucherzentrale NRW).