BWP und der DEPV haben noch am 10. Dezember an die Bundesregierung appelliert, die Rahmenbedingungen für bestehende Förderung und Gebäudeenergiegesetz (GEG) für eine erfolgreiche Wärmewende stabil zu halten. Doch jetzt verkündet Bundeskanzler Merz das Aus für das GEG. Welche Rolle könnte ein neues Rechtsgutachten der beiden Verbände spielen?

Am 11. Dezember, eine Nacht nach dem Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, ist es raus: Das Gebäudeenergiegesetz und die 65-%-Regel sollen abgeschafft werden. Eckpunkte zum neuen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ will die Bundesregierung noch zum Jahresende veröffentlichen Mit seinem Inkrafttreten wird Ende 2026 gerechnet. (Quelle: Livestream, www.tageschau.de am 11.12.2025, 9:00 Uhr)
Vor dem Termin des Koalitionsausschusses am Mittwochabend appellierten die erneuerbaren Wärmeverbände Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) gemeinsam an Schwarz-Rot, die Rahmenbedingungen der Wärmewende stabil zu halten. Förderung (BEG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) seien in ihrer aktuellen Form dafür geeignet, einen wachsenden Erfolg von Wärmepumpen und Holzheizungen zu generieren. Ein neues Rechtsgutachten der beiden Verbände weist Überlegungen, die Förderung von Einzelheizungen in Fernwärmeausbaugebieten auszuschließen, als rechtswidrig zurück.
Wieder mehr Zuwachs an Wärmepumpen und Biomasseheizungen 2025
Der Markt für erneuerbare Wärmeerzeuger wächst derzeit deutlich. Wärmepumpen sind inzwischen das meistverkaufte Heizungssystem, mit einem erwarteten Absatz von rund 300.000 Geräten bis Jahresende. Der DEPV rechnet zudem mit etwa 37.000 verkauften Pelletsanlagen, womit der Gesamtbestand in Deutschland auf rund 760.000 Anlagen steigt.
„Die aktuelle Dynamik zeigt, dass die Regelungen trotz weiterhin festzustellender Verunsicherung zu greifen beginnen. Die Menschen fangen an zu verstehen, dass erneuerbare Heizungen im Wärmemarkt eine entscheidende Größe werden“, betonen BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel und DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele gemeinsam.
Rechtsbruch mit Heizungsmodernisierungsgesetz?
Beide Verbände forderten ein Bestehen von GEG und BEG und das Beibehalten der Verpflichtung zum 65-%-Erneuerbaren-Anteil beim Einbau neuer Heizungen. Wenn die Bundesregierung, wie aktuell angekündigt, diese Regelung („Heizungsgesetz“) abschafft, verstoße sie gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht, wie ein im September veröffentlichtes Gutachten von Dr. Miriam Vollmer von re|Rechtsanwälte belegt.
BWP und DEPV weisen zurück, dass die Fernwärme-Branche zunehmend fordere, die Förderung von Einzelheizungen in Fernwärme-Gebieten auszuschließen. Die kommunale Wärmeplanung sei eine unverbindliche Potenzialabschätzung der Kommune. Ob und wann das Wärmenetz kommt, bleibe unklar. Wer in einem Wärmenetzausbaugebiet lebt, hätte zum Zeitpunkt eines Heizungstauschs keine Möglichkeit, sich tatsächlich an die Fernwärme anzuschließen und wäre benachteiligt.
Ein Rechtsgutachten kommt zum eindeutigen Schluss, dass eine solche Benachteiligung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar wäre. DEPV und BWP fordern Politik und Energiewirtschaft daher auf, keinen künstlichen Konflikt zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen zu konstruieren und auf diese Forderung zu verzichten. Das Rechtsgutachten (PDF) hier.
Das gemeinsame Positionspapier zur BEG und GEG ist hier nachzulesen.
Der Bundesverband Wärmepumpe warnte schon im September 2025 vor einem Rechtsstreit um das GEG. Die resultierende Unsicherheit würde den Erfolg der Wärmewende gefährden und könnte die zum Jahresende positive Marktentwicklung der erneuerbaren Heizungen wie Wärmepumpen oder Pelletsheizungen im neuen Jahr 2026 erneut abrupt stoppen.