BAFA: Neuerungen zu Energieberatungen für Wohngebäude

Bei der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) gibt es Neuerungen: So erfolgt die Antragstellung direkt durch Beratungsempfänger. Die Zulassungsverfahren für Energieberater geht auf die dena über.

Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. – © BAFA

Im Förderverfahren werden ab dem 1. Juli 2023 die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA. Das Verfahren in der EBW wird damit dem der Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) angepasst. Die Beratungsempfänger können sich im Förderverfahren durch den Energieberater vertreten lassen.

Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) können zukünftig nur noch gefördert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSPF) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Dies gilt für Förderverfahren mit Antragstellung ab dem 1. Juli 2023. Damit wird die Vergleichbarkeit und Qualität von Beratungsberichten weiter erhöht. Eine weitere Änderung betrifft neben der EBW (bafa.de/ebw) auch die Bundesförderung EBN (bafa.de/ebn).

Energieberater muss in Expertenliste stehen

Ab dem 1. Juli 2023 kann in beiden Förderprogrammen eine Energieberatung nur gefördert werden, wenn der Energieberater in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der betreffenden Kategorie gelistet ist. Übergangsweise wird bis zum 31. Dezember 2023 eine Zulassung für das jeweilige Förderprogramm durch das BAFA auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt.

In diesem Zusammenhang geht die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberatern für die Förderprogramme EBW und EBN ab dem 1. Juli 2023 auf die Deutsche Energie-Agentur (dena) über. Damit liegt die Zulassung für Energieberatungen bei der EBW, EBN und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in einer Hand bei der dena. Die Qualifikationsprüfung Energieberatungen für Quereinsteiger bleibt weiterhin beim BAFA.

www.bafa.de