Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 4. Juli 2025 die Länder- und Verbändeanhörung zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz gestartet. Das GeoBG soll den Ausbau von Geothermieanlagen, Großwärmepumpen, Wärmespeichern und Fernwärmeleitungen beschleunigen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Großwärmepumpen abzubauen. Das betrifft insbesondere die Nutzung von See- und Flusswasser, Abwasser, unvermeidbare Abwärme oder auch Luft zur Energiegewinnung.
Erleichterungen soll das neue Gesetz auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen schaffen. Mit dem vorliegenden GeoBG will das BMWE den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen, umsetzen. Gleichzeitig werden die Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie-(REDIII) in nationales Recht überführt.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz im Detail
Der Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht vor. Wie auch bei Windenergieanlagen und PV Anlagen werden damit auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet.
Der Gesetzentwurf enthält Klarstellung im Naturschutzrecht. Es trifft Aussagen zu Auswirkungen von seismischen Explorationen zur Erkundung des Erdreichs im Verhältnis zum Artenschutz. Damit können zukünftig die Behörden schneller und leichter erkennen, zu welchen Jahreszeiten Erkundungen möglich sind.
Bau von Fernwärmeleitungen
Laut BMWE wird damit erstmalig die Genehmigung und der Bau von Fernwärmeleitungen, soweit sie einer Planfeststellung bedürfen, beschleunigt. Hier greifen Instrumente wie sie schon bei Gas- und Wasserstoffleitungen zum Einsatz kommen. Bei der Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht, muss die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden.
Entbürokratisierung beim Bergbaurecht
Es besteht die Möglichkeit für Bergämter, bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen. Bergbehörden müssen Rückmeldefristen bei der Anzeige von Bohrungen einhalten.
Absicherung von Schadensfällen bei Geothermie-Anlagen
Der Koalitionsvertrag sieht des Weiteren vor, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden sollen. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass den Bergämtern die Möglichkeit haben, von den Geothermie-Unternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.
Wasserrecht im Geothermie-Beschleunigungsgesetz
Im Wasserrecht wird neu die Figur des Projektmanagers eingeführt. Dieser unterstützt und entlastet die Genehmigungsbehörden im Verfahren, ohne selbst Entscheidungen zu treffen. Projektmanager sind schon in anderen Zulassungsverfahren wie dem Bundes-Immissionsschutzrecht etabliert.
Im Genehmigungsverfahren sind Vorgaben zur vollumfänglichen Digitalisierung und zur Prüfung der Vollständigkeit von Unterlagen einzuhalten.
Mit dem Gesetzentwurf will das BMWE gleichzeitig die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht ambitioniert umsetzen.
Der Gesetzentwurf GeoBG zum Nachlesen hier.