Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Fortsetzung der Förderung für E-Lastenfahrräder bekannt gegeben. Anträge können ab dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen.
Durch die Anhebung der Höchstfördersumme auf 3.500 Euro pro Rad sollen nun größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die großvolumige oder besonders schwere Lasten befördern können, besser gefördert werden. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 % der förderfähigen Ausgaben.
Von Architekturbüros und Abwasserentsorgung bis zum Verlags- sowie Veterinärwesen profitiert bereits eine Vielzahl verschiedener Unternehmen und Wirtschaftszweige von der Förderung. Bisher konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderzusagen von rund 17,5 Mio. Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrrräder erteilt werden. Mit dem Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie informiert das BAFA über den Ablauf des Antragsverfahrens, die Höhe der Förderung sowie die Fördervoraussetzungen. Förderfähige E-Lastenfahrräder werden in einer Positivliste geführt, die fortlaufend durch das BAFA gepflegt wird.