BTGA-Regel zur strukturierten Inbetriebsetzung Raumlufttechnischer Anlagen

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat im September 2022 die BTGA-Regel 4.001 „Strukturierte Inbetriebsetzung (IBS) von RLT-Anlagen“ herausgegeben.

Das Deckblatt der neuen BTGA-Regel 4.001 – © BTGA e.V.

Die Inbetriebsetzung schließt sich an das Errichten einer Anlage an und dient dazu, einen betriebsbereiten Zustand herzustellen: Eine aus Komponenten gebaute Lüftungsanlage wird zum Zwecke der Erprobung, Einregulierung und Parametrierung der Automationssysteme erstmalig eingeschaltet. Damit wird die Errichtung abgeschlossen und sichergestellt, dass die Vorgaben der Planung erfüllt werden. Die BTGA-Regel 4.001 soll Errichter von Raumlufttechnischen Anlagen unterstützen und ist zum Preis von 35,20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) bunter www.beuth.de oder direkt beim BTGA erhältlich.

In der BTGA-Regel 4.001 „Strukturierte Inbetriebsetzung (IBS) von RLT-Anlagen“ sind die Vorgehensweisen und Leistungen für eine strukturierte Inbetriebsetzung von typischen raumlufttechnischen Systemen für Nicht-Wohngebäude beschrieben. Nicht berücksichtigt wurden RLT-Systeme in Sonderbauten, beispielsweise in Rechenzentren oder Reinräumen. Diese Systeme müssen in der Regel sehr spezifische Prozesse durchlaufen, bevor sie ihren bestimmungsgemäßen Betrieb aufnehmen.


Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.

www.btga.de