Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Die Regelungen sollen die Energiewende beschleunigen.

PV-Freiflächenanlage mit aufgeständerten Modulen. Im Hintergrund Strommast mit Überlandleitungen und Windräder.
Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg. – © AdobeStock/lovelyday12

Laut Bundesregierung soll das neue Gesetz die Energiewende beschleunigen und Wirtschaft und Kommunen erhalten mehr Planungssicherheit. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt.

Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen. Dafür werden unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vorgenommen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern.

Mehr Tempo für Windstrom

Mit dem Gesetz soll es die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort geben. Dies wird das Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz regeln. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden. Dadurch schafft die Bundesregierung zugleich eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung. Deren Genehmigungserleichterungen sind zum 30. Juni 2025 ausgelaufen.

Umsetzung der RED III: Schnellere Genehmigungen für Erneuerbare

Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.

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