Bundesregierung bremst Holzenergie aus

Die Bundesregierung hat erneut umfangreiche Änderungen an der Förderrichtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) veröffentlicht. Diese sollen schon zum 1. Januar 2023 für neue Förderanträge gelten. Insbesondere die moderne Holzenergie wird dadurch beim Heizungstausch künftig massiv behindert, wie eine Allianz von Fachverbänden kritisiert.

Eine Allianz von Fachverbänden kritisiert die neuen Rahmenbedingungen zur Förderfähigkeit von Holzenergie in der BEG deutlich. – © DEPV

Die Bundesregierung bremst auf diese Weise die Energiewende in Gebäuden vor allem im ländlichen Raum aus und verspielt die Chance auf eine rasche technologieoffene und soziale Energiewende“, sagt eine Allianz von Fachverbänden. Die verschärften Emissions- und Effizienzgrenzwerte sind für die weit überwiegende Anzahl der Holz-, Hackschnitzel- und Pelletskessel sowie für wassergeführte Pelletskaminöfen innerhalb von drei Wochen nicht nachzuweisen. Über 95 % der bisher förderfähigen Holzzentralheizungen dürften dadurch ihre Förderfähigkeit verlieren. Bisher eingereichte und bis zum Jahresende 2022 gestellte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.

Kaum noch förderfähige Kessel

„Technische Anpassungen zur Wiedererlangung der Förderfähigkeit lassen sich kurzfristig nicht umsetzen. Die dafür benötigten Forschungs- und Entwicklungs- sowie Prüfkapazitäten können kurzfristig nicht mehrere hundert Anlagen optimieren und die Zertifikate rechtzeitig zum Jahreswechsel bereitstellen“, betonen die Verbände. Momentan werden nach Schätzung des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) nur maximal 5 % der bisher förderfähigen Kessel und Öfen in der Lage sein, die zum 1. Januar 2023 geforderten Voraussetzungen zu erbringen. Scheitholzvergaser, Hackschnitzelheizungen und wassergeführte Pelletskaminöfen werden damit vorläufig weitgehend von der Förderung ausgeschlossen. Das überstürzte Vorgehen der Bundesregierung führt somit zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung unter den Herstellern von Holzfeuerungen und zu einer weiteren Einbahnstraße in der Energieversorgung Deutschlands.

Solarthermie und Holzenergie werden verhindert

Im Gegensatz zur bislang praktizierten Förderung wird die neue BEG technische Innovationen für mehr Effizienz und Luftreinhaltung nicht befördern, sondern verhindern – weil Holzzentralheizungen zukünftig vermehrt ohne Förderung installiert werden dürften. Hier sind nur die gesetzlichen Mindestanforderungen einzuhalten, die weniger anspruchsvoll sind als die bisher schon in der Förderung geltenden Anforderungen.

Auch die sinnvolle Kombination von Holzenergie mit Solarthermie wird auf diese Weise nicht befördert, sondern voraussichtlich seltener umgesetzt als bisher. Hinzu kommt, dass Gebäudenetze nicht mehr mit 100 % Holzenergie betrieben werden dürfen, sondern nur noch mit maximal 75 % und das auch nur mit einem reduzierten Fördersatz.

Wird BEG-Förderung zum Hemmschuh des Heizungstauschs?

Daher dürfte sich die nun massiv beschränkte BEG-Förderung zwei Jahre nach ihrem Start von einem ursprünglich erfolgreichen Instrument zur Beschleunigung der Energiewende im Gebäude zu einem Hemmschuh für den Heizungstausch in Gebäuden insbesondere mit hohem Wärmebedarf entwickeln, so die Verbändeallianz.

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH), www.bdh-industrie.de

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV), www.schornsteinfeger.de

Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH), www.saegeindustrie.de

Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV), www.depv.de

Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e. V. (FvH), www.fachverband-holzenergie.de

Initiative Holzwärme (IH), www.holzwaerme.info

Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI), www.hki-online.de

Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), www.zvshk.de