BWP fordert Klarheit bei Heizungsförderung im GEG

Im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 3. Juli 2023 rief BWP-Geschäftsführer, Dr. Martin Sabel, Bundestag und Bundesregierung dazu auf, Gebäudeeigentümern schnellstmöglich Klarheit über die angekündigte Förderung zu verschaffen. Aus gutem Grund:

Dr. Martin Sabel vom BWP (Mitte) bei der zweistündigen Anhörung am 3. Juli 2023 zum GEG. Einer der wenigen SHK-Branchenvertreter (neben BDH und ZVSHK) in der „Expertenrunde“ zum wichtigen „Heizungsgesetz“. Er fordert Klarheit von den Regierungspolitikern für die Heizungsbranche. – © 03.07.2023/Live-Übertragung Deutscher Bundestag

Der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz werde seine volle Wirkung erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmepläne in den Jahren 2026-2028 entfalten. Zur Überbrückung sei eine gut ausgestattete und nachhaltig finanzierte Förderung entscheidend. Dabei dürften Gebäudeeigentümer, die noch in diesem Jahr investieren, nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, welche den Heizungstausch erst ab dem kommenden Jahr angehen, so der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP).

Die Sachverständigenanhörung fand in Berlin statt, um vor der geplanten Verabschiedung des GEG noch vor der Sommerpause Gesetzeslücken auszubessern und Kritik seitens der Verbände einfließen zu lassen.

Wärmepumpen-Aufträge rückläufig

Die Branche hat sich auf die Ankündigungen der Regierungskoalition verlassen und massiv in ihre Produktionskapazitäten investiert. An die im letzten Jahr aufgekommene Dynamik bei der Wärmewende gilt es jetzt anzuknüpfen. Die in den letzten Wochen stark gesunkenen Auftragszahlen lassen aber anderes befürchten. Gebäudeeigentümer wollen jetzt zunächst einmal Klarheit über die angekündigten Förderbedingungen“, so Dr. Sabel.

Grundsätzlich seien die Ankündigungen der Regierungskoalition, die Fördersätze für die kommenden Jahre deutlich zu erhöhen, einen einkommensabhängigen Bonus und einen Geschwindigkeitsbonus einzuführen, begrüßenswert.

Kürzen der Förderung im neuen GEG befürchtet

In den Regierungsfraktionen wird allerdings eine starke Kürzung der maximal förderfähigen Investitionskosten diskutiert. Von derzeit maximal 60.000 EUR ansetzbaren Projektkosten soll der maximal zuschussfähige Betrag auf künftig nur noch 30.000 EUR absinken. Das bedeutet, dass bei einem Fördersatz von 50 % für eine Wohneinheit (WE) nur noch ein Zuschuss von höchstens 15.000 EUR gewährt würde, wohingegen bei der aktuellen Förderung der Zuschuss auf 24.000 EUR liegt.

Zudem sollen für jede weitere WE die förderfähigen Kosten weiter abgesenkt werden. Je nach Umfang der bei einer Wärmepumpeninstallation erforderlichen Umfeldmaßnahmen führt dies in vielen Fällen zu einer Schlechterstellung gegenüber den bestehenden Förderbedingungen. Der BWP schlägt daher vor, die Deckelung bei 45.000 EUR pro WE anzusetzen.

Abwarten schadet SHK-Branche

Um zu vermeiden, dass Investoren jetzt über Monate in Attentismus (untätige, abwartende Haltung) verfallen, sollten sie nach Auffassung des BWP in diesem Jahr zwischen der alten und der neuen Förderung wählen dürfen. Gebäudeeigentümer könnten dann zunächst die alte Förderung beantragen, um später auf Wunsch in das neue Förderregime zu wechseln, falls dieses tatsächlich bessere Konditionen bietet. „Wer sich trotz der langwierigen und nicht immer sachlichen Debatte um das Heizungsgesetz nicht hat beirren lassen und die Installation einer Wärmepumpe jetzt angeht, dem sollte daraus kein Nachteil entstehen“, so Dr. Sabel: „Mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe sollten Verbraucher auf jeden Fall auf der sicheren Seite stehen“.

Strompreis senken

Zudem sei auch eine Flankierung in der Regulierung der Energiepreise erforderlich. Das Verhältnis von Gas- zu Strompreisen habe sich in den letzten Monaten in die falsche Richtung entwickelt. Dieses Ungleichgewicht gehe insbesondere auf eine hohe Abgabenlast auf der Stromseite zurück. „In Anbetracht der Tatsache, dass der Energieträger Strom zu immer größeren Anteilen aus erneuerbaren Energien erzeugt wird und Strom aus erneuerbaren Quellen zur wichtigsten Primärenergie wird, sind auch Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises wichtig, um den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu effizienten Sektorkopplungstechnologien anzureizen und der GEG-Novelle zu einer hohen Akzeptanz zu verhelfen“, ergänzt BWP-Energiewirtschafts-Expertin Johanna Otting.

PDF Stellungnahme BWP zur Anhörung GEG.

Sachverständigenanhörung zum Gebäudeenergiegesetz vom 03.07.2023 in voller Länge auf youtube.