Das ändert sich im Programm Energieeffizient Sanieren (430)

Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem neuen Förderangebot bündeln.

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In einem ersten Schritt sind folgende Änderungen zum 01.01.2021 geplant: Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen ist noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW zu beantragen. Ab dem 01.01.2021 wird der Antrag dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Für Einzelmaßnahmen können Verbraucher weiterhin den Förderkredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) bei der KfW beantragen und von einem Tilgungszuschuss profitieren.

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