Die intelligenten Stromzähler kommen

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen.

Smart-Meter-Zähler für private und kommerzielle Nutzung. Bis 2032 werden sie flächendeckend Standard. – © Landis & Gyr
Infografik gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan 2023 bis 2033. – © BMWK

Das Smart Meter-Gesetz hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiiert. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme schaffen und die Digitalisierung bei der Energieversorgung vorantreiben.

Die neuen Stromzähler

Bisher wird der Stromverbrauch mit elektromechanischen Zählern gemessen und der Zählerstand jährlich vor Ort abgelesen. Die neuen, intelligenten Stromzähler besitzen eine digitale Steuerung, die auf schwankenden Verbrauch und Erzeugung reagiert. Sie ermöglicht den Verbrauchern bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Der Smart Meter protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgt die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen zum Stromliefern.

Smart Grid und Smart Meter

Die volatile (nicht konstante) Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Netze, Erzeugung und Verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein „intelligentes Stromnetz“ (engl. „smart grid“) eingespeist; auf der anderen Seite helfen die „Smart Meter“ dabei, diese Energie effektiv zu nutzen.

Der Fahrplan zum Umsetzung

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 %, bis Ende 2028 mindestens 50 % und bis Ende 2030 mindestens 95 % dieser Fälle mit Smart Metern ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 Euro gedeckelt.

Warmlaufphase für Messstellenbetreiber

Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.

Pflicht für dynamische Stromtarife

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich sollen dadurch Stromkosten gesenkt werden.

Datenschutz

Das Smart-Meter-Gesetz regelt laut BMWK genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf.

Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind laut BMWK höher als beim Online Banking.

Weiterführende Informationen des BMWK zu Smart Meter hier.

BMWK@youtube: Video Smart Meter