DIHK und DHKT haben den „Leitfaden Abgrenzung“ überarbeitet, um speziell bei PV-Montagearbeiten auf dem Dach die Qualität zu sichern. Der ZVEH hat dagegen für die E-Handwerke Einspruch erhoben. Auch der Solarteursverband BDSH gibt ein Statement. Ein Überblick über die Diskussion.

Die gemeinsame Veröffentlichung „Leitfaden Abgrenzung“ von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Deutschem Handwerkskammertag (DHKT) soll allgemein Gewerbetreibenden Anhaltspunkte geben, ob für sie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zuständig ist. In dem entworfenen Leitfaden gab es im speziellen Neuerungen z. B. für Dachbegrünung, Smarthome oder PV-Anlagen-Montagearbeiten auf Dächern. Sie sollen künftig nur noch Handwerksbetriebe und Betrieben mit bereits angemeldetem Gewerbe durchführen können.
Laut dem Bundesverband für das Solarhandwerk (BDSH) hat bislang der DIHK und der DHKT die Dach-Installation von PV-Anlagen als „Minderhandwerk“ eingestuft. In einer Pressemitteilung zum neuen Leitfaden haben diese Institutionen Mitte Februar für die DC-Seite bei der PV-Installation, also alle Arbeiten auf dem Dach bis zum Wechselrichter, handwerksrechtlich nur dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet.
ZVEH: für die E-Handwerke ändert sich nichts
Das rief den Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) auf den Plan. Er bemühte sich um Klarstellung, auch weil missverständliche Meldungen in der Fachpresse kursierten. Um die bestehende Verunsicherung zu beseitigen, hat der ZVEH mit den zuständigen Verbänden und Kammern eine Klärung herbeigeführt.
Mit der Streichung des genannten Passus geht keinerlei Änderung der Rechts- und Sachlage für die Elektrohandwerke einher.

Position des BDSH
Auch der BDSH gibt seinen Verbandsmitgliedern Entwarnung. Zum einen besteht „Bestandsschutz“. Die Regelungen des überarbeiteten Leitfadens gelten nur für neu gegründete Unternehmen. Die Mitglieder im BDSH sind bereits Meisterbetriebe, vorrangig im Bereich der Elektrik.
Laut dem Verband werden vermutlich in Zukunft nach Unternehmensgründung Zusatzqualifikationen ausreichen, um die Anforderungen gemäß Leitfaden zu erfüllen. Basis hierfür ist ist § 5 der Handwerksordnung (HWO): Wer ein Handwerk nach § 1 Abs.1 betreibt, kann hierbei auch andere Arbeiten in anderen Gewerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder dieses wirtschaftlich ergänzen.
Aktueller Stand beim Leitfaden Abgrenzung
Im Statement des BDSH heißt es: „Maßgeblich wurde die Erneuerung des Leitfadens nach eigenem Bekunden durch den Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) vorangetrieben.“ Der Einspruch des ZVEH gegen den neuen Leitfaden stimme mit der Position des BDSH überein. Da der Leitfaden bislang noch nicht publiziert wurde, wird der BDSH hierzu nach der Veröffentlichung informieren.
Die DIHK schreibt aktuell nach den Verhandlungen mit dem ZVEH: „Zu beachten ist darüber hinaus, dass für das gewerbliche Angebot und die gesamte Montage von PV-Anlagen weiterhin unverändert eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Elektrotechnikerhandwerk beziehungsweise mit einem mit diesem verwandten Handwerk ausreichend ist (vergleiche § 5 HWO).