Die Regierungsparteien haben am 24. Februar die Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verkündet. Die Förderung bleibt, Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt. Eine Grüngasquote soll die fossile Heiztechnik umweltfreundlicher machen. Die Reaktionen der Fachverbände fallen unterschiedlich aus.

Nun ist sie gefallen, die 65-Prozent-Regel für den Einsatz erneuerbarer Heiztechnik. Die gute Nachricht für Handwerker und Endkunden: Die staatliche Förderung des Heizungstausches soll bis 2029 stabil bleiben. Die Koalition plant mit dem GMG eine neue „Grüngas- und Grünölquote“ sowie eine „Bio-Treppe“.
Die Paragrafen 71-71p sowie 72 des GEG werden gestrichen, fossile Gas- und Ölheizungen sind demnach wieder erlaubt, wenn diese ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen, Stichwort „Bio-Treppe“. Für Kommunen unter 15.000 Einwohner soll die Pflicht zur Wärmeplanung entfallen.
Bis Ostern 2026 wollen die beteiligten Ministerien einen Gesetzentwurf erarbeiten. Das Gesetz soll noch vor dem 1. Juli in Kraft treten.
ZVSHK: Wichtiger Schritt hin zu mehr Praxisnähe
Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, erklärt: „Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können. Die Evaluierung 2030 ist sinnvoll, um nachzusteuern, falls Ziele verfehlt werden.“
Gleichzeitig mahnt der Verband, klare Leitplanken nicht aus dem Blick zu verlieren. Das neue GMG dürfe nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen. Für das SHK-Handwerk seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können.
Heizungsindustrie begrüßt Einigung zum GMG
Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wird mit dem Eckpunktepapier zur Novellierung des GEG die monatelange Hängepartie beendet. Angesichts des seit zwei Jahren rückläufigen Absatzmarktes sei dieser Schritt überfällig.
Positiv hebt der BDH den Bürokratieabbau, die größere Flexibilität und die geplante Entkopplung einzelner Maßnahmen von der kommunalen Wärmeplanung hervor. „Die Richtung stimmt: Der Wärmemarkt muss zurück zu mehr Fach- und Sachlichkeit. Weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die dringend notwendige Modernisierung der Heizsysteme endlich wieder an Fahrt gewinnt. “, sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.
Kritik vom Bundesverband Wärmepumpe
Die Ankündigungen der Koaliton zum Gebäudemodernisierungsgesetz beinhalten aus Sicht des Bundesverband Wärmepumpe Licht und Schatten.Die rechtlichen Vorgaben für den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Wärme ließen sich so nicht einhalten. Statt klare Leitplanken für Investitionen in das erneuerbare Heizen zu setzen und den positiven Trend aufzugreifen, werte das Eckpunktepapier fossile Optionen politisch auf. Daraus würde für die Branche erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit entstehen.
BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel kommentiert: „Die Koalition kündigt die Abschaffung der 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz an. Laut verschiedener Rechtsgutachten muss das Gebäudemodernisierungsgesetz eine hinsichtlich Klimaschutz und Erneuerbarer-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten wie sein Vorgänger.“
Der Verband merkt eine „drohende Rechtsunsicherheit für die Verbraucher“ an durch das Einführen einer „Grüngasquote“. Martin Sabel: „Die Ankündigung einer ab 2028 bei maximal 1 Prozent angesetzten Grüngasquote und einer begleitenden Grüngastreppe für neue Geräte erscheint für sich genommen nicht geeignet, den Klimaschutz in einem ausreichenden Maße zu erreichen. Dies führt im Umkehrschluss zu einer immanenten Rechtsunsicherheit, ob die angekündigten gesetzlichen Regelungen nachhaltig Bestand haben werden.“ Das Fortführen der Heizungsförderung begrüßt der Wärmepumpenverband.
VDMA Gebäudetechnik: Fragen zur praktischen Umsetzung
Aus Sicht des VDMA Gebäudetechnik zeigten die vorliegenden Gesetzesinhalte ein differenziertes Bild. Dr. Christopher Lange, Vorsitzender VDMA Gebäudetechnik, erklärt dazu: „Die Eckpunkte senden ein gemischtes politisches Signal, die 65-Prozent-Regelung wird abgeschafft, aber die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) dafür umgesetzt. Mit dem Wegfall der Erneuerbaren-Anforderung verschiebt sich der Fokus auf die Energieeffizienz als zentralen Hebel zur Senkung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Zwar wird der Anspruch formuliert, Ordnung und Stabilität in die Gebäudepolitik zu bringen, in der Umsetzung bleibt dieser Anspruch jedoch teilweise offen.“
Auch fachlich zeigt sich ein ambivalentes Bild. Dr. Peter Hug, Geschäftsführer, VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude, bewertet: „Einzelne zentrale Punkte der Gebäudetechnik werden konkret aufgegriffen, andere bleiben undifferenziert oder unvollständig. Bewährte Instrumente im Bestand werden leider infrage gestellt, notwendige Weiterentwicklungen jedoch nur selektiv umgesetzt.“
BEE fragt nach Rechtssicherheit beim Streichen der 65-%-Regel
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. kritisiert ebenfalls das Wegfallen der 65-%-Regel für den Einsatz erneuerbarer Energien. Zu beachten sei bei der Novelle des GEG: Die EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie zu Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden ist verbindlich, zudem müsse die Klimaschutzwirkung der 65%-Erneuerbaren-Vorgabe erhalten und umsetzbar bleiben.
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: „Insofern müssen wir genau prüfen, ob die Abschaffung der 65 Prozent-Erneuerbaren-Pflicht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreichen.“
Wie geht es weiter mit der Kommunalen Wärmeplanung?
Erste Branchenstimmen sprechen von einem erschwerten Weg für die Kommunale Wärmeplanung. Der jetzt veröffentlichte Ansatz, der den weiteren Betrieb von Gasheizungen erlaubt, würde den Ausbau von grüner Fernwärme zulasten der Erdgasnutzung deutlich erschweren. Befürworter der Grüngas-Quote sprechen hingegen von einer gesicherte Nachfrage nach Wasserstoff und Biomethan.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in den GEG-Eckpunkten gute erste Ansätze, aber viele Fragen blieben offen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Erst-Einschätzung: „Die Beschlüsse zur Fernwärme sind ein Lichtblick, aber Licht im Heizungskeller sehen wir noch nicht automatisch. Insbesondere nicht bei der Frage der Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von grünen Gasen.“ Und weiter: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.“
Zum Statement Eckpunktepapier der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hier:
Quellen. Öko Zentrum NRW, ZVSHK, BDH, BWP, VDMA, BEE, VKU und Tagesmedien