Emissionserklärung wird wieder fällig

Bis zum 31. Mai 2021 müssen Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, die der Verordnung zu Emissionserklärungen unterliegen, turnusgemäß ihre Emissionserklärung für das Jahr 2020 abgeben.

Luftschadstoffe müssen alle vier Jahre gemeldet werden. – © DEKRA

Die Emissionserklärung wird alle vier Jahre fällig und sorgt in der Industrie häufig für Unklarheiten. Gemäß der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (11. BImSchV) sind viele Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen betroffen, beispielsweise die Energie-, Grundstoff- oder Prozessindustrie. Sie müssen der zuständigen Länderbehörde Art, Menge und Zeit der emittierten Luftverunreinigungen melden.

Erheblicher bürokratischer Aufwand

Die Menge der Emissionen wird auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben, was in der Praxis immer wieder für Beratungsbedarf sorgt. Der bürokratische Aufwand ist erheblich. Eine fehlerhafte Erklärung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. DEKRA rät deshalb dazu, in Zweifelsfällen externe Fachleute hinzuzuziehen.

DEKRA verfügt über langjährige Erfahrung als Messstelle nach § 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unterstützt bei der Erhebung aller erforderlichen Emissionsdaten und deren Bewertung.

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