Energie-Label-Pflicht für vor 1996 eingebaute Heizkessel

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Label für diejenigen Heizkessel Pflicht, die vor 1996 eingebaut wurden. Die zuständigen Schornsteinfeger sind dazu angehalten, an alten Anlagen ein entsprechendes Etikett im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle anzubringen.

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Energie-Label für jene Heizkessel Pflicht, die vor 1996 eingebaut wurden. Die zuständigen Schornsteinfeger sind dazu angehalten, an alten Anlagen ein entsprechendes Etikett im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle anzubringen. Darauf weisen die Experten von Zukunft Altbau hin. – © Bundesregierung

„Da die zu etikettierenden Anlagen 23 Jahre und älter und damit auch ausfallgefährdeter sind, sollten die Eigentümer unbedingt prüfen lassen, ob sich ein Tausch lohnt“, betont Frank Hettler von Zukunft Altbau, einem Informationsprogramm des baden-württembergischen Umweltministeriums, das von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA ) umgesetzt wird. Eine Erneuerung sei bereits ab einem Alter von 20 Jahren in vielen Fällen wirtschaftlich. „Heizkessel der Stufen C und D sind in der Regel Konstanttemperatur- oder alte Niedertemperaturkessel“, sagt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Sie arbeiten mit der veralteten Technik und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Brennwertgeräte.“

Effizienz-Skala von grün bis rot

Das Label für bestehende Heizungen gilt bundesweit und wird bis 2024 stufenweise eingeführt. Neugeräte benötigen ein entsprechendes EU-Label. Das Energie-Label soll auf einer Skala von grün bis rot veranschaulichen, wie effizient der Wärmeerzeuger im Haus ist. Bekannt ist das Label von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken und Wäschetrocknern. Eingeführt wurde das Label 2016. Pflicht ist es für bestimmte Alterskassen seit 2017. Die Effizienzklassen bei bestehenden Heizungen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. Am 26. September 2019 kommt die Klasse A+++ hinzu, die Klasse E entfällt. Für Hauseigentümer entstehen keine Kosten, wenn der Schornsteinfeger das Gerät etikettiert. Das Label wird während der Feuerstättenschau vergeben, die alle drei Jahre stattfinden muss. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).

Energiekosteneinsparungen nach einer Sanierung

Die Einstufung A+++ bis A+ erhalten die Geräte, die auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung Wärme produzieren. Die Kategorien A bis D werden für die Kennzeichnung fossiler Heizkessel, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen, verwendet. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett. Eine Messung vor Ort ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Angebracht wird das Effizienzlabel an der Vorderseite des Heizkessels. Mit dem Label sollen die Verbraucher auf mögliche Energiekosteneinsparungen nach einer Sanierung aufmerksam gemacht werden. „Zwar kostet die Neuanschaffung Geld, sie rechnet sich aufgrund der besseren Brennstoffausnutzung und der stromsparenden Effizienzpumpe aber oft nach wenigen Jahren“, so Freier. Für viele Heizungen gibt es auch eine finanzielle Förderung, die die Investition verringert.

Empfehlenswerte Gebäudeenergieberatung

Eine Gebäudeenergieberatung ist laut Zukunft Altbau sehr sinnvoll, wenn ein Heizkesseltausch ansteht. Welche Technik sich eignet und wie hoch die Leistung des Wärmeerzeugers sein muss, hängt vom Energiestandard des Gebäudes ab. Oft kann eine neue Heizung deutlich kleiner dimensioniert werden als die alte, was zu zusätzlichen Einsparungen führt. „Die Beratung zeigt auch, ob im jeweiligen Fall eine Heizungsoptimierung ausreicht. Das kann der Einbau einer neuen Heizungspumpe sein oder ein hydraulischer Abgleich“, so Hettler.

www.zukunftaltbau.de