EPBD: Novelle der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie 

In der am 12. März 2024 vom EU-Parlament verabschiedeten Novelle der EPBD wird die Gebäudeautomation als Instrument zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele fest verankert. Darauf weist der VDMA Automation + Management für Haus + Gebäude hin.

Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude.
Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude. – © VDMA/Uwe Noelke

Am 12. März 2024 hat das EU-Parlament die Novelle der EPBD, sprich der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, verabschiedet. Der VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude (VDMA-AMG) begrüßt die Novellierung als wichtigen Schritt zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele der EU. 

Unter anderem sieht die überarbeitete Richtlinie vor, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das ab 2028 gelten. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 insgesamt 16 % und bis 2033 dann 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllt werden. 

Vorgaben für Wohngebäude

Für Wohngebäude lässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten mehr Freitraum. Hier müssen die Staaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestandes bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken (Vergleichswert: 2020). Die Strategie, um dieses Ziel zu erreichen, können die Staaten selbst wählen.

Vorgaben für Nichtwohngebäude

Am 12. März 2024 hat das EU-Parlament die Novelle der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet.
Am 12. März 2024 hat das EU-Parlament die Novelle der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet. – © Screenshot www.europarl.europa.eu (Stand 15.03.2024)

Mit Blick auf die Gebäudeautomation werden die Anforderungen verschärft. So sieht bereits jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass in Deutschland Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung bis zum 31.12.2024 ausgestattet sein müssen. Diese Anforderung wird durch die überarbeitete EPBD auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW ausgeweitet. Hier gilt eine Frist bis zum 31.12.2029.

Vorteile der Gebäudeautomation nutzen

Der VDMA appelliert daher an professionelle Immobilienbesitzer, Sanierungspläne für ihr Portfolio aufzustellen. Dabei sollten sie die Lösungen der Gebäudeautomation in den Fokus nehmen. Dabei spielen nicht nur rechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle. Vielmehr sollten die wirtschaftlichen Möglichkeiten genutzt werden, Energie einzusparen und den CO2-Ausstoß zu senken. 

„Besonders positiv sehen wir, dass die Gebäudeautomation in der EPBD als ein wichtiges und kosteneffizientes Instrument zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele fest verankert ist. Auch begrüßen wir, dass mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) ein neues verbindliches System zur Förderung von Investitionen in intelligente Gebäudelösungen eingeführt wird. Nun liegt es an der Bundesregierung, die Richtline konsequent und reibungslos in Deutschland umzusetzen. Die Branche der Gebäudeautomation wird als innovativer Lösungsanbieter ihren Teil zur Umsetzung erfüllen“, erläutert Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude (VDMA-AMG). 

www.vdma.org/automation-management-haus-gebaeude