GEG-Novelle: Viel Kritik seitens Verbände

Frank Ernst, Geschäftsführer des BTGA, des FGK und des RLT-Herstellerverbands. – © privat

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Danach sollen vom kommenden Jahr an alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die TGA-Verbände fordern nun eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.

Die zahlreichen, im Rahmen der Verbändebeteiligung eingebrachten, wichtigen Hinweise der Fachverbände seien von der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt worden, kritisiert Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V. Auch wenn der Gesetzentwurf demnach mehr Flexibilität zulasse, als nach den Referentenentwürfen zu erwarten gewesen sei, schreiben die Regelungen in den meisten Fällen den Einbau einer Wärmepumpe vor.

Vorgaben Kältemittel

Gleichzeitig solle aber durch den im Kabinettsbeschluss neu aufgetauchten Paragrafen 71p die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz natürlicher Kältemittel in elektrischen Wärmepumpen und in Wärmepumpen-Hybridheizungen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. „Die Verordnungsermächtigung soll es der Bundesregierung sogar erlauben, ‚Vorgaben über die Kältemittelwahl in Deutschland zu schaffen, die über die Vorgaben des künftigen Unionsrechts hinausgehen‘. Damit würde der Einbau eines Großteils der auf dem Markt verfügbaren Wärmepumpen verboten“, mahnt Frank Ernst.

Abwärme anrechenbar

Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen technologieoffenen Erfüllungsoptionen müsse aus Sicht der Verbände auch Abwärme anrechenbar sein, wenn sie in Lüftungsanlagen über eine Wärmerückgewinnung genutzt werde. „Es ist sowohl technisch als auch logisch nicht nachvollziehbar, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Abwärme nur dann als erneuerbare Energie angerechnet werden kann, wenn sie über eine Wärmepumpe nutzbar gemacht wird“, so Frank Ernst weiter.

Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen sei in ihrer Funktion analog zu Wärmepumpen zu sehen und arbeite sogar effizienter als diese. Frank Ernst fordert: „In der GEG-Novelle sind deshalb die Lüftungsverluste grundsätzlich als unvermeidbare Abwärme oder direkt als regenerative Energie anzusehen und zu definieren.“


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