Geld für neue Heiztechnik und energetische Sanierung

Ab 1. Januar 2023 sind zahlreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Im Rahmen der Bundesförderung erhalten Hauseigentümer Zuschüsse und Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen am Haus. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ein Überblick:

2023 sind zahlreiche Änderungen bei der Sanierungsförderung (BEG) in Kraft getreten. – © Zukunft Altbau

Wer in Eigenregie energetisch saniert, kann ab sofort Zuschüsse beantragen. „Als Beispiel für eine gut durchführbare Eigenleistung gilt die Dämmung der Kellerdecke“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke ist oft selbst durchführbar.“ Der Staat übernimmt bei einer Eigenleistung an der Gebäudehülle seit Anfang des Jahres bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. Finanziell gefördert werden nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb müssen die fachgerechte Durchführung sowie die korrekte Auflistung der Materialkosten bestätigen. Wichtig ist auch: Auf den Rechnungen muss der Name des Antragstellers stehen, sie dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten. Eine Barzahlung der Rechnungen ist nicht zulässig.

Förderungen bei Eigenleistung

Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, also auch für den hoch geförderten Heizungstausch. Hier gibt es bis zu 40 % Förderung. „Ohne entsprechende Fachkenntnisse ist der Heizungstausch in Eigenregie jedoch nicht empfehlenswert“, sagt Hettler. „Dies sollten nur Hauseigentümer machen, die eine entsprechende Ausbildung haben und etwa in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.“

Bei Einzelmaßnahmen liegt der Förderbetrag weiterhin in der Regel bei 15 bis 20 %. Diese Sätze gelten für Dämmung an Fassade, Dach und Kellerdecke sowie für neue Fenster und Lüftungsanlagen. Beim Heizungstausch gibt es zwischen 10 und 40 % Förderung ­ der Fördersatz ist abhängig von der Art des alten Heizkessels und der neuen Heizungstechnik. Ein Beispiel: Für eine Erdwärmepumpe sind bis zu 40 % Zuschuss möglich, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt.

Neubau: Schärfere Bedingungen bei Heizungen

Bei der Förderung von neuen Heizungen sind die technischen Anforderungen zum Jahreswechsel gestiegen: In geförderten Effizienzhäusern dürfen neu installierte Biomasseanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert für den bisherigen Innovationsbonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen. Die im Regelfall mit 20 % geförderten Biomasseheizungen können zudem nur noch gefördert werden, wenn sie etwa mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert werden. Ab Januar 2024 gelten bei geförderten Effizienzhäusern mit Luft-/Wasser-Wärmepumpen verschärfte Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens 5 dB niedriger sein als nach der EU-Ökodesign-Verordnung vorgegeben. Ab 1. Januar 2026 soll die Differenz auf 10 dB steigen. Ab 2028 dürfen in Wärmepumpen außerdem nur natürliche Kältemittel einsetzt werden.

Gelder für Komplettsanierungen

Bei Gesamtsanierungen bietet der Bund seit Anfang 2023 eine Förderung in Höhe von 5 bis 45 % – zusätzlich gibt es eine Zinsvergünstigung in einer Größenordnung von 15 %. „Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere Worst-Performing-Building-Bonus“, erklärt Hettler. „Diesen Bonus gibt es für bislang weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind.“ Er wurde von 5 auf 10 % angehoben. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die seriell saniert werden. Der Bonus „Serielle Sanierung“ in Höhe von 15 % kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten spezielle Bedingungen, etwa die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die serielle Sanierung eignet sich für mehrere baugleiche Wohngebäude.

Förderung nur noch nacheinander

Eine Effizienzhaus-Förderung mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) Heizungstausch zu kombinieren, ist nur noch bei einer eindeutigen zeitlichen Trennung der Maßnahmen möglich. Waren die förderfähigen Kosten einer umfassenden Sanierung schon aufgebraucht, konnte man bisher den Heizungstausch problemlos über die BEG EM bezuschussen lassen. Wer ab sofort mit Einzelmaßnahmen startet und dafür Fördergelder bezieht, muss diese nun zuerst abschließen. Erst danach kann die Effizienzhaus-Förderung beantragt werden.

Anträge an BAFA und KfW

Anträge für die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen müssen Hauseigentümer beim Bundesamt BAFA einreichen. Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss bei umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus wickelt die Förderbank KfW ab. Sie müssen vor Maßnahmebeginn gestellt werden, ansonsten gibt es keine Förderung. Fragen rund um energetische Sanierungen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Sanierungsförderung Einzelmaßnahmen über BAFA

Förderung Gesamtsanierung über KfW

Video zur BEG-Förderung von Zukunft Altbau

www.zukunftaltbau.de