Haftungsübernahmevereinbarung erneuert

BTGA und Saint-Gobain haben ihre seit 18 Jahren bestehende Haftungsübernahmevereinbarung aktualisiert und verlängert. Damit bleibt für die Mitglieder der BTGA-Organisation der umfassende Schutz dieser Vereinbarung weiterhin bestehen.

Saint-Gobain hat als Partner des BTGA haben die Haftungsübernahmevereinbarung erneuert.
Saint-Gobain hat als Partner des BTGA haben die Haftungsübernahmevereinbarung erneuert. – © Screenshot www.btga.de (Stand 10.09.2024)

Mit der aktualisierten und erneuerten Haftungsübernahmevereinbarung bietet die Saint-Gobain PAM Building Deutschland GmbH einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus: Sofern die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, gewährt Saint-Gobain den Mitgliedern der BTGA-Organisation vertraglich geregelte Ersatzansprüche bei eventuell auftretenden Produktmängeln. Die Vereinbarung gilt für alle Produkte, die von der Haftungsübernahmevereinbarung erfasst sind.

Hersteller, die eine Haftungsübernahmevereinbarung mit dem BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.  abschließen, stehen in besonderem Maße zur Qualität ihrer Produkte: Im Falle eines Mangels hat das ausführende Unternehmen einen direkten Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Hersteller. Diese direkte Einbindung der Hersteller in den Prozess der Schadensabwicklung bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit und Praktikabilität. Darüber hinaus gewährt der Hersteller die Ersatzansprüche, wenn das ausführende Unternehmen diese innerhalb von fünf Jahren nach der Abnahme der Werkleistung geltend macht – und das unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen.

Der BTGA hat bereits mit zahlreichen Herstellern und Lieferanten der TGA-Branche solche Haftungsübernahmevereinbarungen abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht der Gewährleistungspartner des BTGA finden Sie unter www.btga.de unter dem Reiter „Der BTGA > Partner Haftungsübernahmevereinbarung“.

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