Heizungsindustrie im 3. Quartal 2023

Der Markt für Heizungen in Deutschland bewegt sich auch im dritten Quartal 2023 auf einem hohen Niveau. Das geht aus der Herbststatistik des BDH hervor. Erstmals seit den 1990er-Jahren werden wieder über 1 Mio. Wärmeerzeuger verkauft.

Wärmeerzeuger im 3. Quartal 2023
Marktentwicklung der Wärmeerzeuger im 3. Quartal 2023. – © BDH

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) weist bis einschließlich September 2023 rund 1.048.000 abgesetzte Wärmeerzeuger aus. Das entspricht einem Plus von 46 % gegenüber dem Vorjahr. Damit setzen die Hersteller erstmalig seit den 1990er-Jahren wieder über 1 Mio. Heizungen ab.

Treiber dieser Entwicklung sind nach wie vor Wärmepumpen mit 295.500 abgesetzten Geräten und einem Plus von 86 % gegenüber dem Vorjahr. Gasbasierte Geräte tragen mit 625.000 abgesetzten Einheiten und einem Plus von 38 % ebenfalls zum positiven Gesamtergebnis bei.

Nur eine Momentaufnahme?

Den positiven Marktverlauf der Heizungsindustrie im 3. Quartal 2023 sieht der Verband jedoch als Momentaufnahme, bedingt durch Vorzieheffekte. So hat die langwierige und öffentlich geführte Debatte rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dafür gesorgt, dass viele Hausbesitzer sich im Jahresverlauf für eine Heizungsmodernisierung entschieden haben. Diese wollen damit den Anforderungen des novellierten Gesetzes zuvorkommen. Diese Dynamik schwächt sich jedoch zunehmend ab.

Noch zum Halbjahr lag das Marktwachstum bei Wärmepumpen bei 105 % gegenüber dem Vorjahr, aktuell liegt es noch bei 86 %. Diese Entwicklung lässt sich auch an den rückläufigen Förderanträgen für Wärmepumpen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ablesen. Diese bewegen sich seit Monaten auf einem sehr niedrigen Niveau.

Heizungsmarkt 3. Quartal 2023
Marktentwicklung im Heizungsmarkt 3. Quartal 2023. – © BDH

„Die aktuell insgesamt positive Marktentwicklung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich unsere Hersteller in einem schwierigen Marktumfeld bewegen“, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Neben der Verunsicherung durch die politische Debatte sorgt die allgemeine wirtschaftliche Situation für Zurückhaltung bei Heizungsmodernisierungen. Deswegen muss die Politik jetzt Fakten schaffen und die ordnungspolitischen Anforderungen des GEG wie angekündigt mit einer attraktiven Förderung flankieren, die alle technologischen Lösungen des GEG umfasst“.

Dabei gilt es neben dem Wärmeerzeuger auch das Gesamtsystem aus Wärmeverteilung und -übertragung, Speicherung sowie Effizienzmaßnahmen wie die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, den hydraulischen Abgleich und den Einsatz von hocheffizienten Heizungsumwälzpumpen wieder stärker in den Blick zu nehmen. „Die Menschen brauchen Planungssicherheit bei der Investition in eine neue Heizung“, so Staudt weiter.

Zudem ist es nach Auffassung des BDH von zentraler Bedeutung, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung die Modernisierung nicht weiter ausgebremst wird. „Grundsätzlich macht es Sinn, dass sich die Kommunen einen Überblick über ihre Wärmeversorgungsoptionen verschaffen. Allerdings darf es bei einem Durchschnittsalter von über 17 Jahren bei den Heizungen nicht dazu führen, dass die dringend notwendige Modernisierungsdynamik abnimmt, weil die Option eines Anschlusses an ein Wärmenetz in der Zukunft möglich sein könnte“, erklärt Staudt. 

10-Punkte-Plan für mehr Modernisierungstempo

Befragt nach der Perspektive für das erste Quartal 2024 zeichnen die BDH-Mitgliedsunternehmen ein entsprechend negatives Bild. 85 % der befragten Unternehmen rechnen für das erste Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung. Eine Marktbelebung durch das GEG erwarten die Unternehmen nicht.

Angesichts der zu erwartenden Markteintrübung hat der BDH gemeinsam mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck einen 10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung überreicht. Zentrale Forderung der beiden Verbände ist die Anhebung der maximal förderfähigen Investitionskosten. Die derzeit geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten für die Heizungsmodernisierung von 60.000 Euro auf 30.000 Euro muss unbedingt korrigiert und auf mindestens 45.000 Euro angehoben werden.

www.bdh-industrie.de