HETCU-Rohre – verbessertes Vertragswerk zur Haftungsübernahme

Kupferrohre der KME-Marke HETCU sind durch ein aktuelles Rahmenabkommen zwischen dem Hersteller Tréfimétaux SAS (TMX) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) abgesichert – organisierte Innungsbetriebe profitieren von HÜV 2.0.

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    © ZVSHK – Zentralverband Sanitär Heizung Klima
    Haftungsübernahmevereinbarung in der aktuellen Fassung HÜV 2.0: Ab dem 1. September 2020 gibt es sie auch für Kupferrohre der Marke HETCU.
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    Kupferrohre der KME-Marke HETCU durch aktuelles Rahmenabkommen abgesichert – organisierte Innungsbetriebe profitieren von HÜV 2.0.

Kupferrohre unter dem Markennamen HETCU dienen in der Haus- und Gebäudeinstallation dazu, die Versorgung mit Trink- oder Regenwasser, Gas, Heizöl und weiteren Medien sicherzustellen. Für die Herstellung der HETCU-Rohre zeichnet die Tréfimétaux SAS (im Folgenden: TMX) verantwortlich, die mit Wirkung zum 1. September 2020 die Haftungsübernahmevereinbarung HÜV 2.0 mit dem ZVSHK abgeschlossen hat.

Vorteile für die Mitgliedsbetriebe

Das hat Vorteile für die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation, denn sie können jetzt von einem zeitgemäßen Vertragswerk zur verbesserten Haftungsübernahme profitieren.
Die herausragenden Vorteile der HÜV 2.0: Es wird nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem steht unter www.zvshk.de (Quicklink QL48123681) bzw. unter https://www.open-datapool.de/ der komplett digitale Schadensmeldeprozess zur Verfügung, der das Prozedere im Schadenfall nochmals einfacher macht und beschleunigen kann.

„Der ZVSHK steht mit weiteren Herstellern in Kontakt, um die in früheren Jahren abgeschlossene Haftungsübernahmevereinbarung auf den neusten Stand ‚HÜV 2.0‘ zu bringen“, erklärt Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Recht im ZentralverbandSanitär Heizung Klima. Mitgliedsbetriebe können online abrufen, welcher Hersteller HÜV-Partner ist und wie aktuell der jeweilige Status des Vertragsabschlusses bei den mehr als 80 gelisteten Firmen ist. Die Webadresse: https://www.zvshk.de/ (als Suchwort den Quicklink QL57123172 eingeben und als Mitgliedsbetrieb einloggen).

www.zvshk.de