IWO: Doch keine Überprüfung für Heizöltanks

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt.

Susanne Abel

Ölheizungsbetreiber sind für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich. Deshalb empfiehlt es sich, den Heizöltank von einem Experten warten zu lassen.

IWO: Doch keine Überprüfung für Heizöltanks

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt. Auf diesen haben sich alle beteiligten Ministerien nach einer rund zweijährigen Abstimmungsphase geeinigt. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) erläutert die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum lange diskutierten Referentenentwurf. Es soll keine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks ab 1.000 Litern Volumen geben. Auch die Verpflichtung zur einmaligen Überprüfung aller bestehenden Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern und bis zu 10.000 Litern ist nicht mehr vorgesehen. Wird der aktuelle Verordnungsentwurf umgesetzt, müssen unterirdische Heizöltanks, alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Fassungsvermögen und alle oberirdischen Tanks mit mehr als 1.000 Litern Volumen in Wasserschutzgebieten weiterhin regelmäßig geprüft werden. Neu wäre, dass der Sachverständige diese Prüfung mit einer Prüfplakette dokumentiert. Die ressortabgestimmte Fassung der AwSV geht jetzt ins so genannte EU-Notifizierungsverfahren. Dieser Prozess dauert mindestens drei Monate, sodass vor der Bundestagswahl nichts mehr passieren wird. Da die Bundesländer davon betroffen sind, muss auch noch der Bundesrat darüber abstimmen. Sollten die Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, kann das Gremium die Verordnung stoppen.