Kältemittel: Verbände fordern Anpassung im GEG

Mit ihrer Expertise im Bereich Wärmepumpen kritisieren die Kälteverbände VDKF, BIV, ZVKKW und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik die aktuell nachträglich in den Kabinettsentwurf zum GEG eingebrachte Regelung, nur natürliche Kältemittel vorzuschreiben. Sie haben ein Statement an die Verantwortlichen gesendet, um ein kurzfristiges F-Gase-Verbot zu verhindern.

Im aktuellen Gesetzentwurf zum GEG ist ein Kältemittelverbot für F-Gase formuliert. Die Fachorganisationen Kälte wehren sich dagegen, weil es praxisfern ist. Der Wärmepumpenhochlauf sei dadurch in Gefahr. – © Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e. V. ¬ ZVKKW

Es geht um den Paragraphen 71p im Entwurf zum novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darin steht wörtlich: „[…] und Vorgaben für die Kältemittelwahl in Deutschland zu schaffen, die über die Vorgaben des künftigen Unionsrechts hinausgehen. Ins Auge gefasst ist eine Vorgabe, nach der in Haushaltswärmepumpen nur noch klima- und umweltfreundliche natürliche Kältemittel, wie z. B. Propan oder CO2, eingesetzt werden dürfen.“

Verbot würde Wärmepumpe ausbremsen

Die Kälte-Fachverbände haben am 15. Mai 2023 ein Statement gegen das Kältemitteverbot im zukünftigen GEG versendet. Es geht an die Entscheidungsträger im Bundestag, Bundesrat und in den betroffenen Ministerien geht. Darin heißt es, „dass mit Paragraf 71p die Bundesregierung sich die Möglichkeit schaffen würde, den Einsatz natürlicher (brennbarer) Kältemittel in Wärmepumpen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. Dabei wird ignoriert, dass der geplante Wärmepumpenhochlauf in Deutschland ohne Wärmepumpenmodelle mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) nicht gelingen kann.“

Fachleute außen vor gelassen

Der Paragraf 71p war erst im Kabinettsentwurf aufgetaucht, ohne dass im Vorfeld eine Stellungnahme von Verbänden möglich war. Die geplante Rechtsverordnung ignoriert laut dem Statement, dass der geplante Wärmepumpenhochlauf in Deutschland ohne Modelle mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) nicht gelingen kann. Es gibt viele Anwendungen, in denen brennbare Kältemittel aufgrund von Sicherheitsaspekten, örtlichen Gegebenheiten und Leistungsanforderungen nicht eingesetzt werden können. Das Verbot beträfe z. B. Wärmepumpen in gewerblichen und industriellen Anwendungen, die in der politischen Betrachtung oft ausgeklammert werden.

Auch geplante EU-Regelung zu streng

Das Verwenden von Kältemitteln in der EU wird durch die geplante Novellierung der F-Gase-Verordnung aus Sicht der Kälteorganisationen schon in mehr als ausreichender Weise reguliert. Die darin formulierten Beschränkungen für den Einsatz von F-Gasen in Wärmepumpen gehen bereits zu weit und gefährden den Ausbau von Wärmepumpen in der EU. Mit Paragraf 71p würde die Bundesregierung diese Situation und die F-Gase-Verordnung noch weiter verschärfen – eine Verordnung, die die Bundesregierung auf europäischer Ebene maßgeblich unterstützt hat.

Fachleute wollen Technologieoffenheit

Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks e.V (BIV) und Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V. (ZVKKW) fordern Bundestag und Bundesrat dazu auf, den Paragraf 71p im GEG ersatzlos zu streichen, um hierdurch die Technologieoffenheit im Bereich der Kältemittel für Wärmepumpen zu wahren und den geplanten Wärmepumpenhochlauf in Deutschland zu ermöglichen.

Das ganze GEG-Statement BIV/ VDKF/ Bundesfachschule/ ZVKKW hier zum Download.

Informationen des ZKKW zur Kältemittelauswahl, Stand 1. Quartal 2023 als PDF hier.