KfW-Förderung: Gebäudesanierungen im Fokus

Ab 1. Februar 2022 gelten neue KfW-Förderbedingungen. Die Förderung der „Effizienzhaus-Stufe 55“ bei Neubauten kann nur noch bis Ende Januar beantragt werden. Im Bild: Zweiter Preis in der Kategorie „Neubau“ des KfW-Award Bauen. – © KfW-Bildarchiv / Claus Morgenstern

Weniger CO2 ist mehr: Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist, das bedeutet: in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.

Im Gegenzug entfällt künftig das Förderbudget für Neubauten der „Effizienzhaus-Stufe 55“. Das bedeutet konkret: Die Förderung der „Effizienzhaus-Stufe 55“ (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können nur noch bis 31. Januar 2022 beantragt werden. Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen sollen unverändert weiter gefördert werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragssteller eine Energie­effizienz-Expertin oder -Experten einbindet. Ausnahme: Wenn die Heizungsanlage erneuert oder optimiert werden soll, kann auch ein Fach­unternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Aktuelle Informationen zu Förderkrediten und Zuschüssen finden sich auf der KfW-Homepage unter Privatpersonen | Bestehende Immobilie | Förderprodukte. Dort findet sich auch eine Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
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