LKW-Maut: Ab 1. Oktober auch für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Pflicht

Besitzer von Kleinlastern zwischen 7,5 und 12 Tonnen werden ab 1. Oktober zur Kasse gebeten. Damit müssen auch viele SHK-Unternehmer für ihre Fahrzeuge Maut zahlen. Was Handwerker über die LKW-Maut wissen müssen.

Die LKW-Maut für Fahrzeuge von 7,5 bis 12 Tonnen gilt ab 1. Oktober 2015. – © Toll Collect

SHK-Handwerker, die große Nutzfahrzeuge in ihrem Fuhrpark haben, müssen die Ausweitung der Lkw-Maut zum 1. Oktober 2015 beachten. Erstmals werden Kleinlaster zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Zudem gibt es beim Mauttarif nun zwei zusätzliche Achsklassen: Ab sofort gelten die Achsklassen 2,3,4 sowie „5 und mehr“ Achsen.

Die Ausweitung der Lkw-Maut werde vor allem das Bauhandwerk mit seinen Baustellenfahrzeugen treffen, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Zahlungspflichtig sind aber auch Betriebe, die mit einem Anhänger Maschinen, Materialien oder Produkte transportieren und die neue Gewichtsgrenze überschreiten. Dadurch seien viele weitere Gewerke betroffen, kritisiert der ZDH .

Wie die Maut kontrolliert wird und wie viel Geld die Ausweitung einbringen soll lesen Sie in diesem Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung.