Neoperl hat Produkt-Plagiate auf dem europäischen Markt entdeckt. Dabei handelt es sich um Duschbrausen, die mit einem gefälschten Strahlregler ausgestattet sind. Das Unternehmen hat das wettbewerbswidrige Produkt umgehend aus dem Handel nehmen lassen und vernichtet.

Die Piraterie macht vor der Sanitärindustrie nicht Halt. Unlängst hat Neoperl auf dem zentral-europäischen Markt zahlreiche patentverletzende Strahlregler Cascade entdeckt. Eine Drittfirma hat die Imitate widerrechtlich in die Duschbrausen eingesetzt und im Fachhandel vertrieben. Daraufhin hat Neoperl die gefälschten Produkte umgehend aus dem Handel nehmen lassen und allesamt in einer wirkungsvollen Aktion mit einer Walze vernichtet. Dies war nicht der erste Fall von Produktpiraterie – immer wieder kommt es vor, dass Produkte der Sanitärindustrie unrechtmäßig kopiert und vertrieben werden. Neoperl setzt ein klares Zeichen gegen Patentverletzungen und Wettbewerbsverstöße und geht deshalb konsequent gegen die gefälschten Produkte und deren Anbieter und Hersteller vor.
Neben den wirtschaftlichen Schäden für Neoperl bergen Imitate auch gesundheitliche und finanzielle Risiken für Händler und Endverbraucher. „Produkt-Kopien sind in der Regel von minderwertiger Qualität, bei deren Herstellung oft nicht zugelassene, möglicherweise gesundheitsschädliche Werkstoffe verwendet werden“, sagt Christoph Weis, Geschäftsführer Innovation, und verweist dabei auf die zahlreichen Negativbeispiele aus der Spielzeugindustrie. Neoperl setzt alles daran, dass Fälschungen erst gar nicht in den Handel gelangen: Das Unternehmen ist vom fernen Osten bis hin zu den weltweiten Verkaufsstellen präsent und begleitet die Handelskette.
Im Zweifelsfall prüfen lassen
Um Kunden und letztlich die Endverbraucher vor Risiken zu schützen, kennzeichnet Neoperl sämtliche Produkte mit dem Firmenlogo. Doch die Fälschungen sind laut Christoph Weis von bloßem Auge häufig kaum zu erkennen. Der Unterschied zeigt sich erst bei deren Anwendung. So erfüllen die Kopien in den meisten Fällen beispielsweise weder Geräusch- und Materialzulassungen noch Hygienevorschriften. Sollten Zweifel an der Echtheit von Neoperl-Strahlreglern bestehen, können diese Neoperl zur Prüfung vorgelegt werden.