Neue Abstände bei Öltanks

Ab dem 15. Mai gelten bei der Aufstellung von Kunststofftanks neue Abstandsregelungen. Diese werden in den Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) beschrieben.

Susanne Abel

Für das Aufstellen von Kunststoff-Öltanks gelten ab dem 15.Mai neue Abstandsregeln. – © IWO

Neue Abstände bei Öltanks

Ab dem 15. Mai gelten bei der Aufstellung von Kunststofftanks neue Abstandsregelungen. Diese werden in den Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) beschrieben. Die erforderlichen Abstände hängen unter anderem davon ab, mit welchen Sicherheitseinrichtungen der Tank ausgestattet ist. Beim Aufstellen einer Batterietankanlage müssen die Abstandsregeln berücksichtigt werden. Der Fachhandwerker sollte also einen Blick in die Zulassung des zu installierenden Tanks werfen. Werden die Regeln nicht eingehalten, nimmt der Sachverständige die neue Tankanlage nicht ab. Neu ist, dass Kunststoffbatterietanks nur noch maximal dreireihig aufgestellt werden dürfen. Im Prinzip hängen die neuen Abstandsregeln von der Art der Rückhalteeinrichtung, den Sicherheitseinrichtungen gegen Überfüllung und von der Möglichkeit der Leckageerkennung ab. Die in der Praxis übliche ein- oder zweireihige Aufstellung in Ein- und Zweifamilienhäusern ist also weiterhin nach den alten Abstandsregeln möglich, wenn die Tanks sicherheitstechnisch entsprechend ausgestattet sind. Die ursprüngliche Forderung lautete: Jeder Tank müsse zugänglich sein. Da die Zugänglichkeit allein keinen höheren Sicherheitsstandard gewährleistet hätte, wurden unter Mitarbeit des Instituts für Wärme und Öltechnik (IWO) differenzierte Anforderungen erstellt. Diese berücksichtigen nun die sicherheitstechnische Ausstattung der Tanks. Das IWO stellt unter www.iwo.de eine Übersicht zur Verfügung.