Neue Steuergesetze für mehr Solar-Ausbau

2023 bringt einige Veränderungen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen mit sich – und zwar positive! – © Anondi GmbH

2023 bringt einige Veränderungen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen mit sich – und zwar positive! Der Grund? Aus dem derzeitigen Anteil von rund 41 % Bruttostrom aus erneuerbaren Energien sollen bis 2030 mindestens 80 % werden.


Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits im August 2022 novelliert und das Jahressteuergesetz 2022 zugunsten aktueller und künftiger Betreiber von Solaranlagen geändert. Die Anschaffung einer Solaranlage soll dadurch attraktiver werden. Das Portal Solaranlage-Ratgeber.de informiert über alle Neuerungen.

Weniger Bürokratie, mehr Solaranlagen

Besitzer von PV-Anlagen werden seit Beginn des neuen Jahres weniger stark zur Kasse gebeten. So fällt auf Lieferung und Installation einer Solaranlage beispielsweise keine Umsatzsteuer mehr an, jedoch nur, wenn sie nach dem 1. Januar 2023 vollständig geliefert und montiert wurde. Für bestehende Anlagen sowie die Reparatur ohne neue Ersatzteile gilt diese Regelung nicht. Weiterhin entfällt – sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022 – in vielen Fällen die Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung, den Eigenverbrauch und die Lieferung des PV-Stroms an Mieter. Ausschlaggebend dafür ist die Art des Gebäudes, auf dem sich die Anlage befindet, und die Leistung je Einheit. Details gibt es unter www.solaranlage-ratgeber.de/was-sich-2023-bei-solaranlagen-aendert. Privatpersonen und Betreiber kleinerer Anlagen dürfen sich in Sachen Einkünfte und Photovoltaik zudem bei der Erstellung ihrer Einkommenssteuererklärung ab sofort auch von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

Höhere Einspeisevergütungen für Neuanlagen

Bisher musste der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage anwesend sein. Dies fällt bei Anlagen bis zu 30 kWp zukünftig weg; es genügt, wenn ein Elektroinstallateur vor Ort ist. Weiterhin wurde die 70-%-Regelung aufgehoben und es gibt für PV-Anlagenbetreiber nun keine Wirkleistungsbegrenzung mehr. Auch die EEG-Umlage hat sich zusammen mit dem alten Jahr endgültig verabschiedet. Stattdessen stehen höhere Einspeisevergütungen für Neuanlagen, mehr Förderungen für alternative PV-Standorte und mehr Flexibilität bei den Einspeisemodellen für den erzeugten Strom auf der Agenda.

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