Novelle des Klimaschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze – © BMU/Christoph Wehrer

Der Bundestag hat Ende Juni 2021 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen.

Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre festgelegt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 % Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 % Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert. Die Bundesregierung hatte am 23. Juni 2021 im Rahmen des Haushalts 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, das erste Weichenstellungen für die Umsetzung des neuen Ziels vornimmt.

Mehr Generationengerechtigkeit, Planungssicherheit und Klimaschutz

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Das betrifft viele Politikbereiche. Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen wird. Jetzt brauchen wir einen Wettbewerb der Ideen, wie wir unsere Ziele am besten erreichen und dabei die notwendige Transformation sozial gerecht gestalten werden.“

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen, zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren fort und senkt die bisher vorgesehenen Werte ab, um sie an das neue Minderungsziel von 65 % im Jahr 2030 anzupassen. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Hinzu kommt, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann.

Neue Klimaziele

Das neue deutschen Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte sich die Bundesregierung entschlossen, mit der Umsetzung der EU-Einigungen nicht zu warten, sondern diese bereits zu antizipieren und später bei Bedarf zu aktualisieren. Das hat den Vorteil, dass im Kampf gegen den Klimawandel keine Zeit verloren geht.

Auch für die 30er Jahre sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.

Neu ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Sie werden benötigt, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Darum beginnt die Bundesregierung schon jetzt, in die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und -ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend bestätigt

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend bestätigt und an einigen Stellen ergänzt und präzisiert. Unter anderem ist nun geregelt, dass erstmals im Jahr 2024 und dann alle zwei Jahre der Klimaschutzbericht der Bundesregierung auch eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union und zu ihrer Kompatibilität mit der nationalen CO2-Bepreisung sowie den nationalen Klimazielen enthält.

Um die neuen Ziele zu erreichen, sind erhebliche weitere Anstrengungen und Investitionen erforderlich. Einen kräftigen Impuls für weitere Investitionen hat die Bundesregierung mit dem am 23. Juni 2021 im Rahmen des Haushalts 2022 beschlossenen Klimaschutz-Investitionsprogramm (Klimaschutz Sofortprogramm 2022) gesetzt. Mit dem Programm stellt die Bundesregierung insgesamt rd. 8 Mrd. Euro für 2022 für alle Bereiche zur Verfügung und enthält Maßnahmen für die Sektoren Industrie, Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Wälder und Moore sowie übergreifende Maßnahmen.

Einen Schwerpunkt im Industriebereich bildet das BMU-Programm zur Dekarbonisierung der Industrie. Hierfür werden weitere 650 Mio. Euro bereitgestellt. Das bestehende Förderprogramm wird ab 2022 um eine weitere Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge nach dem Konzept „Carbon Contracts for Difference“ ergänzt. Insgesamt stellt das BMU somit für Investitionskostenförderung und Klimaschutzverträge für die Dekabonisierung der energieintensiven Industrie in den Jahren 2021-2025 ca. 3,5 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung. Das gibt der Industrie mehr Planungs- und Investitionssicherheit zur Umsetzung von transformativen Klimaschutzprojekten und den Beschäftigten die Gewissheit, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ein wirtschaftsstarkes und zukünftig zugleich klimaneutrales Industrieland mit guten und nachhaltigen Arbeitsplätzen bleiben wird.

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