Öffentliche Konsultation zur Wärmewende

Jede ab 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizung soll mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Für diesen Plan haben BMWK und BMWSB ein Konzept erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im August 2022 diskutiert werden und in einem Gesetzentwurf münden soll.

Webseite mit dem Konzeptpapier – © BMWSB, Screenshot 19.07.2022

Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat die Koalition bereits am 23. März 2022 entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Konzept erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den nächsten Wochen mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll.

Umbau der Wärmeerzeugung

Der damit verbundene Umbau der Wärmeerzeugung ist mit großen und zahlreichen Herausforderungen verbunden – aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und den Auswirkungen auf die Mieter. Die nun anstehende öffentliche Konsultation ist daher von zentraler Bedeutung, um Ideen einzusammeln und unterschiedliche Interessen angemessen bei der gesetzlichen Verankerung des Konzeptes im Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen.

Die Umsetzung dieser wichtigen Vorgabe des Koalitionsvertrages soll neuen Schwung für die Wärmewende bringen. Der Ukraine-Krieg und die derzeitige Energiekrise zeigen deutlich, wie dringlich eine Trendwende auf dem Heizungsmarkt hin zu erneuerbarer Wärme ist. Gründe sind nicht nur der Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit und die Sicherstellung bezahlbarer Heizenergiepreise.

410 TWh Erdgas für die Wärme

Über 80 % der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt. Diese müssen zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Über 410 TWh Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 % des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 %.

Das Konzept wird nun breit mit der Zivilgesellschaft konsultiert, u.a. mit den Verbänden. Die Konsultation dauert sechs Wochen, bis zum 22. August 2022.  Auf Basis der Ergebnisse werden BMWK und BMWSB einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben erstellen.

Das gemeinsame Konzept finden Sie hier.