Die Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen, die vom 1. April bis zum 30. Juni 2016 in Betrieb gehen, werden zunächst nicht weiter gekürzt.
Michael Pecka

Ursache dafür ist, dass der Zubau in den vergangenen zwölf Monaten mit etwa 1 367 MW mehr als 1 000 MW unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2 400 bis 2 600 MW lag, teilte die Bundenetzagentur Ende März mit. Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 100 kW Spitzenleistung die auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden installiert sind, erhalten derzeit eine Einspeisevergütung zwischen 10,7 und 12,3 Ct/kWh.
Unterschreitung des Zubaukorridors
Die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelten Fördersätze für Solarstrom werden monatlich angepasst. Bewegt sich der Zubau der vergangenen zwölf Monate innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Reduzierung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt oder gleich bleibt.