RLT-Herstellerverband: Seit 30 Jahren Engagement für Qualität

Der RLT-Herstellerverband setzt sich seit 30 Jahren für Qualität bei Lüftungsgeräten ein. Mit der Vorstellung eines Berechnungstools, mit dem der CO2-Fußabdruck für individuell geplante Lüftungsgeräte über den Lebenszyklus berechnet werden kann, stellt er erneut sein Engagement für Qualität unter Beweis.

Der RLT-Herstellerverband setzt sich seit 30 Jahren für Qualitätsstandards bei Lüftungsgeräten ein.
Der RLT-Herstellerverband setzt sich seit 30 Jahren für Qualitätsstandards bei Lüftungsgeräten ein. – © RLT-Herstellerverband

Seit 30 Jahren zeigt der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) sein Engagement für Qualität von RLT-Geräten. Gegründet wurde der RLT-Herstellerverband 1995 als RAL-Gütegemeinschaft Raumlufttechnische Geräte mit dem Ziel, das technische Niveau und die Gerätequalität im Markt anzuheben. Die 16 Mitglieder entwickelten ein Gütesiegel, das Geräte mit hohem Qualitätsstandard auszeichnet. Im Lauf der Zeit wurden die für das Zertifikat definierten Mindestanforderungen in nationale und europäische Normen übernommen. Dieser Erfolg hat zur Qualitätssteigerung bei allen RLT-Geräteanbietern in Europa beigetragen. Aus der Gütegemeinschaft wurde 2005 der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V., der heute 24 Mitglieder zählt.

Interessenvertretung für RLT-Gerätehersteller und Kunden

2023 produzierten die Mitglieder des RLT-Herstellerverbandes 71.000 Lüftungsgeräte. Mit diesen Geräten erwirtschaften sie einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro. Vorrangiges Ziel des Verbandes ist noch immer, die technischen und wirtschaftlichen Interessen der Gerätehersteller und ihrer Kunden sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu vertreten.

Zudem setzt er nach wie vor wichtige gerätespezifische Impulse auf dem Gebiet der Normen, Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen. Energetische Mindestanforderungen an RLT-Geräte, die gemeinsam mit den Gesetzgebern weiterentwickelt wurden, sind heute Bestandteil der Ökodesignrichtlinie für Lüftungsgeräte und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Berechnungstool zum CO2-Fußabdruck von RLT-Geräten

Neben den Anforderungen an Gerätequalität, Energieeffizienz und Hygiene gewinnt das Thema Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert beginnend ab 2028, für alle neu zu erstellenden Gebäude einen CO2-Fußabdruck anzugeben.

Der RLT-Herstellerverband hat mit seinen Mitgliedern eine Methode entwickelt, die es ermöglicht, den CO2-Fußabdruck für individuell geplante Geräte auszuweisen. Sie berücksichtigt den Aufstellort, die Nutzung sowie die individuell geplante Geräteausführung. Kern des Verfahrens ist neben der Bewertung der eingesetzten Materialbestandteile die Berechnung des Energiebedarfs für die Betriebsphase. Auf sie entfallen im Verlauf des gesamten Lebenszyklus mehr als 90 % der CO2-Emissionen. Auch das große Einsparpotenzial einer RLT-Anlage in dieser Phase im Vergleich zu einer theoretischen Fensterlüftung wird dabei verglichen. Der Energiebedarf wird mit den entsprechenden CO2-Äquivalenten der im Betrieb verwendeten Energieart bewertet. Mit dem Berechnungstool können 42 standardisierte Nutzungsprofile aus der DIN 18599 genutzt und örtliche Klimadaten einbezogen werden.

Vorstellung des Berechnungstools auf der ISH

Details zum Berechnungstool erhalten Sie am 18. März auf der ISH 2025 in Halle 8.0 um 12:00 Uhr am Stand F95, dem Gemeinschaftsstand von EVIA (European Ventilation Industry Association), FGK (Fachverband Gebäude-Klima e. V.), RLT-Herstellerverband e. V., VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V.) und VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik.

Unter dem Motto „Meet the Indoor Experts“ erwartet Messebesucher dort zudem an allen Messetagen eine große Auswahl an Vorträgen zu den Themen „Lebensmittel Luft – gesund und hygienisch“, „Kälte und Wärme – zukunftssicher und effizient“ sowie „Lebensraum Gebäude – nachhaltig und sicher“.

ISH Messe Frankfurt | Halle 8.0 | Stand F95

www.rlt-geraete.de