Schnell-Checks für die Dichtheitskontrollpflicht

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat eine tabellarische Übersicht erstellt, mit der Fachbetriebe und Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen einfach feststellen können, ob und in welchen Abständen eine Anlage aufgrund der europäischen F-Gase-Verordnung auf Dichtheit kontrolliert werden muss. Die Überprüfung mittels Schnell-Checks kann mit der Branchensoftware „VDKF-LEC“ auch digital erfolgen.

Die von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik erstellte Übersicht zur Häufigkeit von Dichtheitskontrollen verschiedener Kältemittel stellt eine wichtige Arbeitshilfe für Fachbetriebe und Betreiber dar.
Die von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik erstellte Übersicht zur Häufigkeit von Dichtheitskontrollen verschiedener Kältemittel stellt eine wichtige Arbeitshilfe für Fachbetriebe und Betreiber dar. – © BFS Kälte-Klima-Technik

Die seit März 2024 gültige novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 schreibt vor, dass bestimmte Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert werden müssen. In der früheren F-Gase-Verordnung gab es diese Kontrollpflicht bereits, allerdings nur für Anlagen ab einer GWP-gewichteten HFKW-Kältemittel-Füllmenge von mehr als 5 t CO2-Äquivalent [1]. Mit der novellierten Verordnung fallen jetzt auch Anlagen mit sogenannten HFO-Kältemitteln (z. B. R1234yf) bzw. deren Gemische unter die Pflicht zur Dichtheitskontrolle, wenn in der Anlage mehr als 1 kg HFO-Kältemittel enthalten ist. Gegenüber der früheren F-Gase-Verordnung hat es zudem auch Änderungen bei der Berechnung der GWP-Werte von HFKW/HFO-Kältemittelgemischen gegeben.

Der „CO2-Äquivalente-Rechner“ in der Branchensoftware „VDKF-LEC“
Der „CO2-Äquivalente-Rechner“ in der Branchensoftware „VDKF-LEC“. – © VDKF

Auf die Zusammensetzung kommt es an

Um über die Prüfpflicht bei Kältemittelgemischen entscheiden zu können, muss neben der Gesamtfüllmenge die genaue prozentuale Zusammensetzung der einzelnen Komponenten des Gemischs bekannt sein – diese ist jedoch oftmals vielen nicht geläufig. Eine von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) erarbeitet Tabelle stellt in diesem Zusammenhang eine wertvolle Arbeitshilfe dar.

Zur Abschätzung in Form eines Schnell-Checks, ob eine Dichtheitskontrolle erforderlich ist, benötigen Fachbetriebe und Betreiber nur noch die Angabe zur Füllmenge der Anlage und das eingesetzte Kältemittel. In der Tabelle kann dann abgelesen werden, ob und in welchen Abständen Dichtheitskontrollen erfolgen müssen und ob ggf. sogar eine Leckageerkennungssystem vorgeschrieben ist. Die Tabelle steht auf der BFS-Webseite unter „Downloads – Merkblätter“ kostenlos zur Verfügung.

Branchensoftware bietet Unterstützung

In der Branchensoftware „VDKF-LEC“, die von vielen Fachbetrieben und Betreibern als praxisgerechtes Werkzeug für das Monitoring von Kälte- und Klimaanlagen und zur rechtssicheren Dokumentation der Dichtheitskontrollen eingesetzt wird, können Nutzer mit dem integrierten „CO2-Äquivalente-Rechner“ die gleiche Berechnung digital vornehmen.

„VDKF-LEC“-Nutzer erhalten für mehrere, für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen relevante Seminare der Bundesfachschule einen Rabatt von 10 %. Bei der Buchung auf der BFS-Homepage muss hierfür die fünfstellige „VDKF-LEC“-Kundennummer in das Feld „Bemerkungen“ eingetragen werden. Folgende Seminare werden angeboten:

  • „Instandhaltung kälte- und klimatechnischer Anlagen – Betreiberverantwortung“ (M6),
  • „Gesetze, Vorschriften und Normen für Verantwortliche und Entscheidungsträger bei Planung und Ausführung von kälte- und klimatechnischen Anlagen; Schwerpunkt Sicherheit und Umwelt“ (M1A),
  • „Sachgerechter Umgang und umweltgerechte Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen in der Kälte-Klima-Technik“ (V1),
  • „Auffrischungsseminar zum Umweltpass in Theorie und Praxis – neues Wissen zu Kältemitteln und Umwelt“ (V3).

Info

[1] Jedes Kältemittel hat einen bestimmten GWP-Wert (GWP = Global Warming Potential). Dieser gibt die Treibhauswirksamkeit des Kältemittels im Vergleich zu CO2 (GWP 1) an. So hat z.B. das Kältemittel R134a einen GWP-Wert von 1430; d.h. es ist 1.430-mal so treibhauswirksam wie Kohlendioxid. 1 kg R134a entspricht demnach 1,43 t CO2-Äquivalente.

www.bfs-kaelte-klima.de