Die novellierte Gefahrstoffverordnung verpflichtet bauausführende Unternehmen zu Asbestprüfungen bei Gebäudesanierungen. Mit Hilfe des zertifizierten Prüflabors CRB Analyse Service soll die Analyse schnell und unkompliziert vonstatten gehen: CRB analysiert eingesandte Proben mit modernen Rasterelektronenmikroskopen und liefert innerhalb weniger Tage Ergebnisse.

Bau- und Renovierungsarbeiten setzen potentiell Asbestfasern frei: Seit 1993 verboten, stecken sie laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) noch immer in über 9 Mio. Gebäuden. Das Material gilt als hochgradig krebserregend. Ob Fliesenkleber, Fensterkitt, Spachtelmasse – „wir kennen mittlerweile über 3.000 Produkte, die Asbest enthalten können“, erläutert Laborleiter Dr. Stefan Pierdzig. Bei Sanierungsarbeiten können sich die bedrohlichen Fasern lösen und in die Atemwege der tätigen Handwerker gelangen. Mit schlimmen Folgen: Nach Angaben der BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2017 ist Asbest auch nach 30 Jahren Asbestverbot noch immer die häufigste Ursache für Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit.
Probenanalyse – der Prozess
Antragsteller melden ihre Aufträge über das Firmenportal der CRB-Internetseite an. Nach Erstanmeldung erhalten sie ihre Zugangsdaten und hinterlegen auf Wunsch mehrere Niederlassungen und Mitarbeiter pro Account. Eine Probenanmeldung auf diesem Wege erlaubt es CRB, Aufträge direkt und ohne Übertragungsfehler in ihr Labor- und Informations-Management-System (LIMS) zu übernehmen: Das beschleunigt die analytische und kaufmännische Bearbeitung der Proben. Zuständige entnehmen Probematerial unter Zuhilfenahme geeigneter Mittel wie Schere, Messer, Zange oder Klebestreifen. Anschließend verpacken sie es staubdicht und schicken es mit der richtigen Probenbezeichnung in einem gepolsterten Umschlag an CRB. Binnen weniger Tage erhalten sie das Ergebnis.
Das zertifizierte Prüflabor untersucht mit Hilfe hochauflösender Rasterelektronenmikroskope alle Arten von Material-, Staub- und Luftproben sowie Flüssigkeiten nach den jeweils aktuellen Richtlinien und Normen auf Asbest und künstliche Mineralfasern.