Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ zur novellierten Trinkwasserverordnung

Die breit angelegte Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ der zentralen Branchenverbände für die Planung, Errichtung und Wartung von Trinkwasser-Installationen soll mithelfen, Fachkräfte auf die neue und bereits in Kraft getretene Fassung der Trinkwasserverordnung vorzubereiten.

Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“
Die breit angelegte Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ soll mithelfen, Fachkräfte auf die neue Trinkwasserverordnung vorzubereiten. – © www.fit-fuer-trinkwasser.de

Die neue Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde am 31. März 2023 im Bundesrat verabschiedet. Sie wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und hat damit Gültigkeit erlangt. In der TrinkwV wurden Anforderungen an Grenz- und Richtwerte an die EU-Trinkwasserrichtlinie angepasst. Um den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation sicherzustellen, ist bei Fachplanern, Installateuren und Betreibern von haustechnischen Anlagen ein Know-how auf aktuellem Stand erforderlich. Die Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ zur novellierten Trinkwasserverordnung hat dazu zielgruppenorientierte Seminare in drei Kategorien entwickelt. Diese richten sich an Planer und SHK-Unternehmer, Installateure sowie Betreiber von Trinkwasser-Installationen. In diesem Rahmen bietet Geberit in Kooperation mit der Firma Kemper die Weiterbildung zur „Fachkraft für Hygiene in der Trinkwasserinstallation“ an.

Bundesweit einheitliche Qualifizierung

Das neue Weiterbildungsangebot ist eine anerkannte, bundesweit einheitliche Qualifizierungsmaßnahme. Die Schulungen, die Geberit im GIZ Langenfeld, im Technikum der Firma Kemper in Olpe und auch bundesweit an wechselnden Standorten anbietet, wurden vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) entwickelt. Sie behandeln hygienisch wichtige Aspekte, die bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen zu beachten sind. Sie basieren auf den relevanten technischen Regelwerken. Gegenstand sind insbesondere die Normenreihen DIN EN 806 und DIN 1988, DIN EN 1717, DVGW-Arbeitsblätter sowie die technischen Regeln von BTGA und ZVSHK.

Fachlicher Austausch ohne Hierarchie

Zielgruppenorientierte Seminare, und damit eine unterschiedliche Ansprache der Sanitärfachleute, sind sinnvoll. Denn jede an der Trinkwasserinstallation und -versorgung beteiligte Personengruppe hat ihre spezifische Aufgaben. Darauf gehen die Schulungen gezielt ein. Für alle Beteiligten gilt: Je genauer der Einzelne über seine Verpflichtungen informiert ist, desto besser kann er seine fachliche Kompetenz später vor Ort in die Teamarbeit einbringen. Ohne eine solche verlässliche und engagierte Teamarbeit sind die aktuellen Herausforderungen an die Branche nicht umzusetzen.

Ein Beispiel: Der Planer für eine Trinkwasser-Installation schafft auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik die Voraussetzungen dafür, dass die Anlagentechnik warmes und kaltes Trinkwasser in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellt. Bis zur Übergabe an den Betreiber geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit dem SHK-Unternehmer und seinem Team. Danach steht der Besitzer bzw. Betreiber des Gebäudes in der Verantwortung, damit die hohe Trinkwasserqualität erhalten bleibt. Erstrebenswert ist es daher, dass die Zusammenarbeit im Team auf Augenhöhe stattfindet. Starre Hierarchien sind nicht hilfreich, sondern behindern eher die Abläufe und die Kommunikation.

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten nicht, kann dies zulasten der Trinkwasserqualität gehen. Wird beispielsweise ein Gebäude im Laufe der Zeit anders genutzt als ursprünglich geplant, kann diese Nutzungsänderung dazu führen, dass der bestimmungsgemäße Betrieb nicht mehr gegeben ist. Dadurch kann die Trinkwasserqualität negativ beeinflusst werden. Eine sporadische Nutzung oder ein Leerstand mit der daraus resultierenden Stagnation kann trotz regelkonformer Planung und Ausführung zu hygienischen Problemen in der Trinkwasser-Installation führen.

Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ - Trinkwasser
Trinkwasser-Installation: Für einen bestimmungsgemäßen Betrieb ist Know-how auf aktuellem Stand durch Schulungen angesagt: beim Fachplaner, Sanitärprofi und Betreiber. – © Geberit

Auch Einzelentscheidungen können Risiken mit sich bringen. Möchte beispielsweise ein Betreiber die Temperatur in der Warmwasserbereitung senken, um Energie zu sparen, kann es sein, dass er aus Unkenntnis der Zusammenhänge das Wachstum von Legionellen fördert. Dieses Risiko besteht, wenn er die normativ geforderten Mindesttemperaturen von 60/55 °C in einer zentralen Warmwasserversorgung nicht mehr einhält. Die Zusammenarbeit von Betreiber und Installateur bleibt daher über die gesamte Nutzungszeit eines Gebäudes hinweg wichtig. Alle Beteiligten müssen gemeinsam das Know-how rund um die Trinkwasser-Installation auf aktuellem Stand halten. Die Novellierung der Trinkwasserverordnung gibt dazu erneut Anlass.


Neuerungen der aktualisierten Trinkwasserverordnung

Die wichtigste Botschaft der Trinkwasserverordnung bleibt: An allen Kalt- und Warmwasser-Entnahmestellen im Gebäude muss das Lebensmittel Nr. 1 dauerhaft einwandfrei sein. Die Neuerungen betreffen insbesondere drei Bereiche.

  1. Der Grenzwert für Blei wird verschärft. Sehr bedeutsam ist die Neuerung, dass der Grenzwert für Blei von bislang 10 μg/l nochmals erheblich verschärft wurde. Er liegt jetzt bei 5 μg/l. Für die Installationstechnik folgt daraus die Konsequenz: Jeder Installateur auf der Baustelle sollte dafür sensibilisiert sein, ausschließlich Werkstoffe einzusetzen, die in den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) für die Verwendung in Trinkwasser-Installationen zugelassen sind.
  2. Für die bereits bestehende Überwachung der Trinkwasserqualität in halböffentlichen und öffentlichen Gebäuden ändern sich zahlreiche Vorgaben: Neuerung Nr. 2 nimmt das Wachstum von Legionellen in den Fokus. Dies bringt etliche Änderungen für Sanitärbetriebe, die Wartungen und Kontrollen der Trinkwasserqualität in den unterschiedlichsten Gebäuden durchführen. Zum Beispiel gilt jetzt, dass eine Meldung an das Gesundheitsamt nicht erst dann erfolgen muss, wenn der technische Maßnahmewert (Grenzwert für Legionellen in der Trinkwasserinstallation) überschritten wird. Vielmehr soll schon das Erreichen des Grenzwertes meldepflichtig sein, um Zeit für Gegenmaßnahmen zu gewinnen.Damit das Umweltbundesamt zukünftig eine bundesweite Statistik für überhöhte Grenzwerte von Legionellen in Trinkwasserinstallationen führen kann, sollen auffällige Analysen an zentraler Stelle gesammelt werden.
  3. Mit wenigen Ausnahmen sollen Trinkwasser-Installationen bis Anfang 2029 für eine Risikobewertung durch einen Sanitärfachmann inspiziert werden: Hierbei handelt es sich um die Bewertung und das Risikomanagement der Wasserversorgungsanlage nach § 35 der neuen Trinkwasserverordnung. Dazu dient der Water-Safety-Plan (WSP) des Umweltbundesamtes und der europäische Leitfaden CEN/TR 17801 als Instrument zur Umsetzung. Im Bestand werden öffentliche Gebäude von der regelmäßigen Kontrolle der Trinkwasserqualität profitieren. Anders läuft es in vielen Wohnquartieren oder Mehrfamilienhäusern – von Ein- und Zweifamilienhäusern ganz zu schweigen. Dort hat vielfach über Jahrzehnte hinweg keine Sanitärfachkraft den Auftrag erhalten, die Installation zu prüfen, das Risiko für eine Legionellenbildung zu erkennen bzw. die Trinkwasserqualität wiederkehrend überwachen zu lassen. Das will die Trinkwasserverordnung ändern. Konkret bedeutet das für die Zukunft: Betreiber von Trinkwasser-Installationen stehen hier in der Verantwortung. Betreiber ist aus juristischer Sicht bereits jeder Vermieter, der seinem Mieter die Wohnung und damit die dort vorhandenen Zapfstellen zum bestimmungsgemäßen Betrieb überlässt. Es gilt die Verpflichtung, dass die Trinkwasserversorgung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben wird. Darüber ist der Mieter aufzuklären (z. B. Vermeidung von Stagnation über längere Zeit).
Schulungstag für Sanitärprofis im GIZ Langenfeld
Schulungstag für Sanitärprofis im GIZ Langenfeld: Neben dem Fachwissen zur neuen Trinkwasser-Verordnung wird so oft wie möglich Bezug auf die Praxis in der Installationstechnik genommen. – © Geberit

Schulungen der Verbände in allen Regionen

Für die Bewertung und das Risikomanagement müssen die Personen hinreichende Fachkenntnisse über entsprechende Trinkwasser-Installationen haben. Dazu kommt eine einschlägige Berufserfahrung. Zudem müssen sie durch einschlägige Berufserfahrung sowie durch Schulung eine hinreichende Qualifikation für die Bewertung und das Risikomanagement im Trinkwasserbereich nachweisen können. Die Schulungen im Rahmen der Initiative „Fit für Trinkwasser“ sollen alle Beteiligten der Sanitärbranche umfassend und kompetent auf die neuen Herausforderungen vorbereiten und die Wichtigkeit der Zusammenarbeit unterstreichen. Frühzeitig haben sich ZVSHK, BTGA und figawa darauf verständigt, das Weiterbildungsangebot bundesweit einheitlich anzubieten. Die ersten Seminare wurden bereits im letzten Jahr durchgeführt. Weitere Termine für 2023 sind angekündigt .

Auf ihren Internetseiten geben die Verbände Hintergrundinfos und Unterscheidungsmerkmale für die drei Zielgruppen. Damit sind Verantwortliche im Sanitärbereich (Planung, Ausführung und Bauüberwachung), Gesellen/Sanitär-Installateure (Errichtung und Instandhaltung) sowie Betreiber von häuslichen Trinkwasserinstallationen, Immobilienverwaltungen etc. (Betrieb) gemeint.

Das Berufsförderungswerk der Gebäude- und Energietechnikhandwerke e. V. (BfW) koordiniert alle Anmeldungen. Sie hält dazu die Webseite www.berufsfoerderungswerk.org/schulungen auf aktuellem Stand.

Friedrich Stöckl, Fachreferent Kundenschulung, Geberit Vertriebs GmbH

www.fit-fuer-trinkwasser.de