Service von Minol zur Inbetriebnahme

Wird ein Wärme- oder Kältezähler neu montiert oder ausgetauscht, ist eine Inbetriebnahme mit Protokoll verpflichtend.

Susanne Abel

Bei der Montage und dem Eichaustausch von Wärme- und Kältezählern ist eine Inbetriebnahme Pflicht.

Service von Minol zur Inbetriebnahme

Wird ein Wärme- oder Kältezähler neu montiert oder ausgetauscht, ist eine Inbetriebnahme mit Protokoll verpflichtend. Das regelt die Technische Richtlinie K9 der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Erst nach der Inbetriebnahme sind die Messergebnisse des Zählers fu¨r die Abrechnung verwendbar. Minol bietet die Inbetriebnahme nach PTB TR K9 fu¨r alle Wärme- und Kältezähler an. Unabhängig davon, ob Minol oder etwa ein Handwerksbetrieb den Zähler installiert hat. Was zur Inbetriebnahme gehört, ist genau festgelegt. Der Monteur muss beispielsweise die Messstellen- und Zählerdaten erfassen und kontrollieren, ob sämtliche Einbauvorschriften eingehalten sind. Der Gebäudeeigentu¨mer oder Verwalter erhält von Minol die Inbetriebnahme-Protokolle. So kann er belegen, dass er die technische Grundlage fu¨r korrekte Abrechnungen geschaffen hat. Zusätzlich archiviert Minol die Protokolle zehn Jahre lang. Wer auf die Inbetriebnahme verzichtet, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie bei der Verwendung nicht geeichter Zähler. Es drohen Bußgelder und ungu¨ltige Abrechnungen.