Kompakte Stecker-Solargeräte für den Balkon erzeugen Strom für den Eigenbedarf. Balkon-PV ist durch das Solarpaket I einfacher geworden. Der TÜV-Verband gibt Tipps zur sicheren Installation und Nutzung dieser PV-Technik und informiert über die gesetzlichen Neuerungen.

Das im Mai beschlossene Solarpaket I sorgt für Entbürokratisierung und macht es für Bürgern einfacher, selbst produzierte Solarenergie zu nutzen. Solargeräte für Balkon, Terrasse oder Garten können sich laut TÜV auf längere Sicht finanziell lohnen und darüber hinaus einen Beitrag zur Energiewende leisten.
„An sonnigen Tagen und bei optimaler Ausrichtung produzieren Stecker-Solargeräte ausreichend Strom, um einen erheblichen Beitrag zur Haushaltsstromversorgung zu leisten“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. Der Verband gibt Tipps zur Anbringung, und Nutzung von Balkonkraftwerken und klärt über gesetzliche Neuerungen auf.
Meldepflichten von Balkon-PV vereinfacht
Lange Zeit mussten Verbraucher ihr Stecker-Solargerät zum einen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und zum anderen beim lokalen Stromnetzbetreiber anmelden. Seit dem 1. April 2024 entfällt die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister beschränkt sich nun auf wenige, einfach zu erfassende Daten und ist unter www.marktstammdatenregister.de erreichbar.
Die Nutzung eines Balkonkraftwerks mit einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre war bisher verboten. Eine neue Richtlinie im Solarpaket I erlaubt nun den befristeten Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern. Herkömmliche Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre müssen innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme durch den Messstellenbetreiber gegen einen Zweirichtungszähler oder einen modernen, digitalen Stromzähler ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beauftragt werden.
Ein Platz an der Sonne
Der TÜV rät, dass Verbraucher vor dem Kauf prüfen sollten, ob ihre Wohnung den Anforderungen an Aufstellung und Anschluss eines Stecker-Solargeräts entspricht. Damit die Sonne optimal die Solarzellen bestrahlen kann, sind am besten Wohnungen mit zur Sonne ausgerichtetem Balkon, Terrasse, Dachfläche oder Außenwandfläche geeignet. Ungeeignet für die Montage sind zum Beispiel schattige Plätze hinter der Balkonbrüstung, an der Wand direkt unter dem Balkon des darüber liegenden Stockwerks oder Orte mit dauerhafter Verschattung. Außerdem sollte sich in der Nähe des Solargeräts eine Außensteckdose befinden, um den erzeugten Strom aufnehmen zu können.
Mietrecht
Die Bundesregierung plant derzeit eine Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), um den Ausbau von Balkonkraftwerken weiter zu erleichtern. Balkonkraftwerke gehören dann zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mit diesen gesetzlichen Änderungen sollen Mieter für die Anbringen der Balkon-PV bald keine Zustimmung der Vermieter mehr benötigen. Der TÜV rät, Vermieter vor der Installation zu informieren, um baurechtliche Probleme auszuschließen.
„Solange keine Vorschriften des Denkmalschutzes oder bauaufsichtliche Bestimmungen verletzt werden, steht der Anbringung eines Stecker-Solargeräts in der Regel nichts im Wege“, so Dinkler.
Amortisation nach 5 Jahren
Ab wann sich das eigene Balkonkraftwerk finanziell lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Neben dem individuellen Verbrauch eines Haushalts spielen vor allem die Ausrichtung der Anlage zur Sonne, etwaige Verschattungen und der Anstellwinkel der Solarmodule eine Rolle für die Berechnung. Bei einer Südausrichtung, einem optimalen Neigungswinkel von 35 Grad ohne Verschattung und einem Stromverbrauch von 2.000 kWh pro Jahr amortisiert sich eine 600-Watt-Anlage nach etwa 5 Jahren. Entsprechende Beispielrechnungen bietet etwa die Hochschule HTW Berlin unter solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/ an.
Jetzt mehr Leistung möglich
Die bisherige Begrenzung der Einspeiseleistung eines Wechselrichters in das Hausnetz auf 600 Watt wurde mit der Gesetzesänderung auf 800 Watt angehoben. Außerdem steigt die maximal zulässige installierte Leistung der PV-Module auf 2000 Wp. Bei Balkonkraftwerken, die dabei insgesamt mehr als 800 Watt erzeugen, drosselt der Wechselrichter die Einspeisung. Doch mit weiteren Solarpaketen könnte sich die Grenze in naher Zukunft immer mehr der zulässigen Spitzenleistung annähern.
Balkon-PV: Übersicht der Technik
Balkonkraftwerke bestehen aus:
- 1 bis 2 PV-Modulen: Die Nennleistung eines Moduls liegt bei ca. 300 Watt. Für Balkonbrüstungen eigenen sich leichtere Solarmodule mit einer Leistung von 50 bis 150 Watt. Es ist auf eine ausreichende Stabilität der Brüstung achten.
- einem Wechselrichter, der entweder in das Solarmodul integriert oder separat befestigt ist. Die Anschlussleistung des Wechselrichters darf bei max. 800 Watt liegen.
- einem Anschlusskabel, das vom Wechseltrichter zu einer geeigneten Außensteckdose führt.
- einem Schuko-Stecker: Balkonkraftwerke kommen mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker aus, was die Installation erheblich erleichtert. Eine entsprechende Norm ist in Vorbereitung.
„Optional kann ein passendes Strommessgerät für die Funktionskontrolle angebracht werden. So können Verbraucher überprüfen, ob das Stecker-Solargerät funktioniert und nachmessen, wie viel Strom produziert wird“, sagt Dinkler vom TÜV.
TÜV: Sachgemäße Montage
Ob auf dem Balkon, auf der Terrasse oder an der Hauswand: Balkon-PV muss sicher befestigt werden. Denn die Solaranlage muss Wind und Wetter standhalten und darf keinesfalls herabfallen. PV-Experte Dinkler: „Es gibt unterschiedliche Halterungen für Balkonbrüstungen, Fassaden oder Dächer. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Bauteile zum jeweiligen Montageort passen und vom Hersteller mitgeliefert werden. Der Hersteller muss alle Bauvorschriften für die Anbringung berücksichtigen.“ Beim Anbringen an Außenwänden darf die Fassadendämmung nicht beschädigt werden.
Ist das Solargerät sachgemäß montiert, fließt der produzierte Strom durch das Anschlusskabel und die Außensteckdose direkt ins Stromnetz der Wohnung. Dabei zählt der Stromzähler automatisch langsamer, so Dinkler. „Reicht der selbst erzeugte Strom nicht aus, wird Strom vom öffentlichen Versorger bezogen. Der nicht selbst verbrauchte Strom fließt ins öffentliche Netz und wird mit der Verbrauchsabrechnung verrechnet.“
Sicherheitshinweise und Prüfzeichen beachten
Laut TÜV Verband gelten Stecker-Solargeräte grundsätzlich als sicher. Ein erhöhtes Brandrisiko bestehe im Vergleich zu anderen technischen Anlagen nicht, sofern die Montage sachgemäß erfolgt. „Es sollte immer nur ein Solargerät an eine Steckdose beziehungsweise einen Stromkreis angeschlossen werden. Es sollten niemals mehrere Solargeräte an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, um eine Überlastung und damit einen möglichen Schwelbrand von Steckdose und Stromleitungen zu erzeugen“, sagt Dinkler. Verbraucher sollten nur normgerechte und sicherheitsgeprüfte Solargeräte und Montageteile verwenden. Das gilt auch für die Wechselrichter.
Diese sollten eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 besitzen. Ob das Solargerät gemäß den geltenden EU-Richtlinien hergestellt wurde, erkennt der Nutzer an der CE-Kennzeichnung und am Prüfsiegel einer unabhängigen Prüforganisation wie z. B. dem TÜV. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat den Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 für Stecker-Solargeräte eingeführt. Ende 2024 wird eine eigene Produktnorm für Stecker-Solargeräte erwartet.