Stadtwerke München ziehen Rundschreiben „Trinkwasseranlagen und Einsatz von Enthärtungsanlagen“ zurück

Der Fachverband SHK Bayern informiert, dass die Stadtwerke München ihr Rundschreiben W 01/20 vom April 2020 zum Thema „Trinkwasserbehandlung und Einsatz von Enthärtungsanlagen“ aufgrund einer einstweiligen Verfügung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zurücknehmen und als gegenstandslos erklären.

Jörg Schütz, Geschäftsführer Technik, Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern. – © Fachverband SHK Bayern

Dazu Jörg Schütz, Geschäftsführer Technik, Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern: „Das war zu erwarten und ist zu begrüßen, da es ansonsten unnötig zur weiteren Verunsicherung von Verbrauchern und Problemen in deren Vertragsverhältnissen mit den SHK-Unternehmen gekommen wäre. Damit bleibt es also wie gehabt: Wasserbehandlungsanlagen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z. B. mit DIN/DVGW- oder DVGW-Zeichen) können entweder das gesamte Kaltwasser behandeln oder auch nur in den Kaltwasserzulauf zum Warmwasserbereiter eingebaut werden. Dazu werden vor der Planung der Anlage in einem Beratungsgespräch zwischen Kunde und SHK-Fachfirma zunächst Zweck und Ziel besprochen, die mit dem Einbau erreicht werden sollen. Bei dieser Gelegenheit kann bereits auch der richtige Betrieb und die regelmäßige Wartung besprochen werden.“

Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Schwarz ergänzt: „Der Fachverband SHK Bayern, der die beschwerdeführende Partei im Sinne seiner Mitgliedschaft, insbesondere der Innung SHK München, unterstützt hat, verweist auch auf die technische Mitteilung Nr. 01-2020/Mai 2020 der FIGAWA, die als unmittelbare Reaktion auf das Rundschreiben W 01/20 die wichtigsten Fragen und Antworten zu Enthärtungsanlagen in der Trinkwasserbehandlung sehr übersichtlich und informativ dargestellt hat.“

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