Strengere Vorgaben für F-Gase beschlossen

Am 16. Januar 2024 hat das EU-Parlament strengere Vorgaben für F-Gase und damit zur Minimierung der Emissionen starker Treibhausgase im Einklang mit den Klimazielen der EU und weltweit gebilligt. Damit werden die im Trilog mit EU-Kommission und Europäischem Rat ausgehandelten strengen Vorgaben kommen.

Das EU-Parlament hat am 16. Januar 2024 strengere Vorgaben für F-Gase gebilligt.
Das EU-Parlament hat am 16. Januar 2024 strengere Vorgaben für F-Gase gebilligt. – © EP/Christian Creutz

Mit 457 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem EU-Rat im Trilog erzielte Einigung zur weiteren Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen, kurz F-Gasen. Ein kurzes Erklärvideo zum Thema finden Sie online.

Vereinbarter Beschluss

Der Text der Einigung sieht einen vollständigen Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 vor. Dies schließt einen Zeitplans zur Reduzierung der EU-Verbrauchsquote zwischen 2024 und 2049 ein. Zusätzlich werden strikte Vorgaben eingeführt, die den Verkauf von Produkten, die F-Gase enthalten, in der EU verbieten. Ferner werden konkrete Fristen für den Ausstieg aus der Nutzung von F-Gasen in jenen Branchen festgesetzt, in denen eine Umstellung auf Alternativen technologisch und wirtschaftlich machbar ist. Das betrifft beispielsweise Haushaltskühlgeräte, Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Die Vereinbarung zur Senkung der Emissionen von ozonabbauenden Stoffen (ODS) wurde mit 538 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Mit dem Gesetz werden Anforderungen zur Rückgewinnung und zum Recycling solcher Stoffe in Baumaterialien bei Renovierungen eingeführt – insbesondere in Isolierschäumen –, die die Hauptquelle der verbleibenden ODS-Emissionen in der EU darstellen. Außerdem werden strenge Ausnahmeregelungen für die Verwendung dieser Stoffe als Ausgangsmaterial (zur Herstellung anderer Stoffe, z. B. in der pharmazeutischen oder chemischen Industrie), als Verarbeitungshilfsstoffe, in Labors und zum Brandschutz eingeführt.

Stimmen der Berichterstatter

Bas Eickhout (Grüne/EFA, NL) sagte: „Ein Ende der F-Gase ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur, weil diese Gase extrem klimaschädlich sind, sondern auch, weil wir Klarheit und Investitionssicherheit für die Industrie schaffen. Europäische Unternehmen sind bereits Vorreiter bei der Entwicklung sauberer Alternativen zu F-Gasen, so dass dieses Gesetz gut für das Klima und die europäische Wirtschaft sein wird.“

Jessica Polfjärd (EVP, SE) sagte: „Die Beendigung der Emissionen von ozonabbauenden Stoffen ist entscheidend, um Gesundheits- und Umweltschäden durch eine beschädigte Ozonschicht zu verhindern, und trägt zur Einsparung von Treibhausgasen im Einklang mit dem Klimaziel der Europäischen Union bei.“

Politik muss Investitionen und Vertrauen schützen

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) findet Kritikpunkte: „Das Handwerk unterstützt das Ziel, klimaschädliche F-Gase sukzessive aus dem Markt zu nehmen. Allerdings ist bereits heute abzusehen, dass das Angebot an Kältemitteln für die Wartung und Reparatur von Bestandsanlagen durch die Verordnung verknappt wird. Es ist gut, dass diese Gefahr erkannt wurde und die EU-Kommission die Möglichkeit haben soll, zusätzliche Mengen zuzulassen. Sollte sich entgegen den Annahmen der Politik herausstellen, dass in der Praxis nicht genug Kältemittel für Service und Wartung vorhanden sind, ist es dann Aufgabe der Politik, diesen Mechanismus zu aktivieren und nachzusteuern.

Ein faktisches, weitgehendes Service- und Wartungsverbot darf es nicht geben. Eine Kälteanlage auf natürliche Kältemittel umzurüsten, das wissen wir aus der betrieblichen Praxis, ist schlicht unmöglich. Handwerksbetriebe brauchen Investitionssicherheit und einen Vertrauensschutz für ihre Bestandsanlagen.“

Nächste Schritte

Nach den Schlussabstimmungen im Plenum muss der Europäische Rat die Texte noch förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

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