Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) soll einheitliche Anforderungen für die Heizöllagerung schaffen und die Landesverordnungen ablösen.
Susanne Abel
Technik-Hotline von IWO beantwortet Fragen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) soll einheitliche Anforderungen für die Heizöllagerung schaffen und die Landesverordnungen ablösen. Bislang müssen unterirdische Tanks, alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen sowie oberirdische Tanks mit mehr als 1.000 Litern Volumen in Wasserschutzgebieten regelmäßig geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks ab 1.000 Liter ist strittig. Betroffen wären rund vier Millionen Heizöltanks. Diese müssten dann alle zehn Jahre überprüft werden. Seit jeher schreibt die zuständige Wasserbehörde oder das Umweltamt Betreiber von Heizöltanks an. Sie fordert die Nutzer auf, die Tankanlage anzuzeigen oder die Prüfbescheinigung der Inbetriebnahme vorzulegen. In diesen Fällen wenden sich Kunden häufig an ihren Heizungsbauer. Das IWO möchte Marktpartner unterstützen, den Vorgaben nachzukommen. Fachleuten und Kunden steht die IWO Technik-Hotline mit Auskünften zur Verfügung.
