Rund 50 Fachleute informierten sich beim Erfahrungsaustausch zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen über aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis. Angeboten wurde diese Plattform von den Verbänden FGK und BTGA.

Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) informierten mit einer Veranstaltung am 25. Juni 2024 in Frankfurt am Main ausführlich über Theorie und Praxis der energetischen Inspektion von Klimaanlagen.
Bedeutung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen
Claus Händel, Geschäftsführer Technik des FGK, stellte dazu Konsequenzen vor, die sich aus der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ergeben.Händel erläuterte: „Neu ist, dass die EPBD zusammen mit den Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Innenraumbedingungen stellt. Damit ist endlich klargestellt, dass eine vergleichende energetische Bewertung von Gebäuden und Anlagen nur auf der Basis vergleichbarer Innenraumbedingungen möglich ist. Das gilt beispielsweise thermische Behaglichkeit, Raumluftqualität, Beleuchtung und Akustik.“
Nach einem Vortrag von Björn Wolff, Hottgenroth Software AG, über Randbedingungen für die digitale Umsetzung der Inspektion teilten Philippe Redlich, Energieconsulting & Management, und Detlef Malinowsky, IBDM GmbH, Erfahrungen aus ihrer Praxis. Im Anschluss informierte Jens Schuberth, Umweltbundesamt, über die energetische Inspektion aus Sicht des Klimaschutzes. Daran anschließend nutzten die Anwesenden die Gelegenheit für eine lebhafte Diskussion, wie und mit welchen Methoden die brachliegenden Einsparpotenziale gehoben werden können.
Fachkundige Inspektion bietet Grundlage für Maßnahmen
Eine Umfrage unter den beim FGK und BTGA gelisteten fachkundigen Inspektoren ergab, dass in über 50 % der Fälle auf Grundlage der vorgeschlagenen Maßnahmen konkrete Umsetzungen eingeleitet wurden. Damit ist die energetische Inspektion keinesfalls ein „Papiertiger“. Vielmehr ist sie eine sinnvolle Maßnahme für Energieeffizienz und Klimaschutz.
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Leistung über 12 kW ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Betreiber Pflicht. Damit sollen die großen Potenziale zum Energieeinsparen und zur CO2-Vermeidung im Gebäudesektor erkannt und gehoben werden. Hier ist jedoch noch viel zu tun. „Der Erfahrungsaustausch in Frankfurt machte erneut deutlich, dass viele Betreiber dieser bußgeldbewehrten Verpflichtung nicht nachkommen“, fasste Clemens Schickel, Geschäftsführer Technik des BTGA, zusammen.