TÜV-Baurechtsreport 2023: Defizite beim Brandschutz

Der vollständige „TÜV Baurechtsreport 2023“ steht zum Download zur Verfügung. – © TÜV-Verband e. V.

Im „Baurechtsreport 2023“ stellt der TÜV-Verband beim Brandschutz über alle Anlagentypen eine höchste Mängelquote seit Jahren fest. Eigentümer dürfen Wartung und Instandhaltung nicht vernachlässigen, so der TÜV.

Der TÜV-Verband warnt angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik vor Defiziten beim Brandschutz wichtiger Gebäudetypen. Zu diesen so genannten Sonderbauten gehören u. a. Hochhäuser, Beherbergungsstätten, Bildungseinrichtungen oder auch Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Die in den Sonderbauten für den Brandschutz wichtige Elektro- und Gebäudetechnik umfasst u. a. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder die Sicherheitsbeleuchtung. Diese müssen unabhängige Sachverständige regelmäßig prüfen.

Jede vierte Anlage mit „wesentlichen Mängeln

Über alle Anlagentypen hinweg hat der TÜV 2022 gut jede vierte Anlage mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet (26,5 %). Das bedeutet einen Zuwachs von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr. Zugleich ist es der höchste Wert, seitdem der TÜV-Verband den „Baurechtsreport“ vor zehn Jahren erstmals herausgegeben hat.
Im Vergleich zu 2017 ist die Mängelquote um 3,7 Punkte angestiegen. Weitere 45 % der Anlagen wiesen „geringfügige Mängel“ auf und nur 28,5 % wurden mit „mängelfrei“ beurteilt.

„Der Brandschutz in Deutschland ist auf einem hohen Niveau. Dennoch ist der Trend bei den Mängeln der Sicherheitstechnik seit einigen Jahren negativ“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des „TÜV Baurechtsreports 2023“.

Mängel müssen behoben werden

Bei sieben von neun Anlagentypen sind die Mängelquoten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit 22, 1 % wurde gut jede fünfte Brandmeldeanlage (plus 0,4 Punkte), mit 26,7 % gut jedes vierte Rauch- und Wärmeabzugssystem (plus 1,0 Punkt) und mit 34,6 % sogar gut jede dritte Lüftungsanlage (plus 0,5 Punkte) mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet. Die Anlagen erhalten in dem Fall keine Prüfbescheinigung. Die Mängel müssen danach in Abhängigkeit von der Gefährdung unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.

Gründe für steigende Mängelquoten

Als Gründe für die steigenden Mängelquoten macht der TÜV-Verband verschiedene Ursachen aus. Dazu gehören die immer komplexer werdende Gebäudetechnik, der hohe Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen und der Fachkräftemangel Dabei müssten die Bauausführenden zahlreiche Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigen.

„Die Gebäudetechnik wird immer komplexer und digitaler, was sie anfälliger für Störungen macht“, sagt Bühler. So müssen im Brandfall die einzelnen Komponenten wie Brandmeldung, Entrauchung, Lüftung oder Notbeleuchtung reibungslos miteinander kommunizieren. Das führt schon vor der Inbetriebnahme zum Teil für Probleme. Schließlich müssen die Anlagen zum Teil von unterschiedlichen Gewerken und Fachfirmen eingebaut und aufeinander abgestimmt werden. Aber auch im laufenden Betrieb komme es immer wieder zu Störungen.

„Steigende Anforderungen an den Brandschutz und komplexere Technik treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel und einen intensiven Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen“, sagte Bühler. Daher sollten sich die Bauausführenden bei Neubauten bereits in der Planungsphase frühzeitig an die Sachverständigen wenden.

Verbesserung durch digitale Bauplanung

Verbesserungen könnte eine stärkere digitale Bauplanung bringen, mit der die beteiligten Gewerke ihre jeweiligen Anlagen einfacher aufeinander abstimmen können. „Aber auch die Politik ist gefordert“, sagte Bühler. „Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten sollten zusammengeführt und vereinfacht werden, ohne an der Sicherheit zu sparen.“

Eigentümer sollten mehr in die Instandhaltung investieren

Im aktuellen Baurechtsreport betrachtet der TÜV weitere sicherheitsrelevante Anlagen für den Brandschutz. Die Sachverständigen der TÜV-Organisationen stellten im vergangenen Jahr bei 26,3 % der Feuerlösch- und Sprinkleranlagen wesentliche Mängel fest (plus 0,4 Punkte). Der größte Zuwachs bei der Mängelquote mit plus 3,3 Punkten auf 19,5 % verzeichneten Starkstromanlagen der Elektrotechnik. Bei den Alarmierungsanlagen stieg der Anteil um 0,5 Punkte auf 28,4 %. Bei den CO-Warnanlagen, vor allem in Parkhäusern und Tiefgaragen relevant, gab es einen Anstieg um 1,3 Punkte auf 14,0 %.

Leichte Verbesserungen der Mängelquoten gab es nur bei den Anlagen für die Sicherheitsbeleuchtung mit minus 0,3 Punkten auf 24,2 %. Auch bei der Sicherheitsstromversorgung („Notstromaggregate“) konnte mit minus 0,1 Punkten auf 26,3 % eine leichte Verbesserung erreicht werden. So zieht Bühler folgendes Fazit: „Die Eigentümer und Betreiber der Gebäude sind gefordert, stärker in die Wartung und Instandhaltung der Sicherheitstechnik zu investieren, um im Brandfall bestmöglich gewappnet zu sein.“

Der vollständige „TÜV Baurechtsreport 2023“ steht zum Download zur Verfügung.

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