TÜV Süd: Info-Roadshow zur AwSV

Die TÜV Süd AG informiert auf einer bundesweiten Roadshow über Unterschiede der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu den Vorgängerverordnungen sowie über wichtige Neuerungen und branchenspezifische Aspekte.

Der TÜV Süd informiert auf einer bundesweiten Roadshow in 20 Städten über Unterschiede der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu den Vorgängerverordnungen sowie über wichtige Neuerungen und branchenspezifische Aspekte. – © TÜV Süd

Die AwSV tritt am 1. August 2017 in Kraft. Sie löst 16 bestehende, landesspezifische Vorschriften ab. „Je nach Art und Standort einer Anlage können damit Änderungen für den Betrieb einhergehen“, erklärt der TÜV Süd und empfiehlt Betreibern daher, „sich zügig mit den teils neuen Anforderungen der AwSV auseinanderzusetzen, um mögliche Haftungsrisiken zu begrenzen“.

Anforderungen an den Gewässerschutz

„Die Verordnung enthält konkrete Vorschriften für alle Anlagen und Anwendungen, in denen wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden“, sagt Henrik Faul, technischer Leiter der Sachverständigenorganisation nach AwSV der TÜV Süd Industrie Service GmbH. Seinen Angaben zufolge betrifft die Verordnung den Tankstellenbetreiber genauso wie Raffinerien. Viele Industrie- und Gewerbebetriebe fallen mit ihren Anlagen in den Regelungsbereich der Verordnung, wie jetzt auch Landwirte mit Biogas- oder Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft-Anlagen (JGS-Anlagen). Wie ihre Vorgänger definiert die Verordnung strenge Anforderungen an den Gewässerschutz und sichert damit den Zustand der Ökosysteme im Allgemeinen und die Versorgung der Bevölkerung mit reinem Grund- und Trinkwasser im Besonderen. „Das erfordert in erster Linie dichte und standsichere Behälter und Rohrleitungen“, betont der AwSV-Experte. Alle Konstruktionen müssen daher den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Je nach Zweck und Art der Anlage kommen zudem noch die unterschiedlichsten Sicherheitseinrichtungen, wie zum Beispiel Leckanzeigesysteme und Überfüllsicherungen, zum Einsatz. „Meist müssen ausreichend dimensionierte Rückhalteeinrichtungen verhindern, dass bei Betriebsstörungen oder Unfällen wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden“, so Faul.

Prüfungen durch Sachverständige gestärkt

Einen Großteil der Anforderungen an die Betriebsführung können die Betreiber und ihre Mitarbeiter selbst erfüllen. Sie sind beispielsweise dafür verantwortlich, eine aktuelle Anlagendokumentation mit den wesentlichen Informationen zur Anlage vorzuhalten. Nach wie vor müssen sie die Anlagen auch regelmäßig auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen überwachen. Laut Faul müssen Betreiber jedoch oft Sachverständige für zusätzliche Prüfungen beauftragen. Das gilt seinen Angaben zufolge bei prüfpflichtigen Anlagen, wenn diese in Betrieb genommen oder modifiziert werden. Zudem bestünden meistens auch wiederkehrende Prüfpflichten. Die Anlagenbetreiber können dabei „auf die langjährige Erfahrung und die Unabhängigkeit der Sachverständigen vertrauen“, betont Faul.

Die Experten des TÜV Süd sind noch bis zum 25. September mit ihrer bundesweiten Roadshow unterwegs und besuchen insgesamt 20 Städte. Mehr Informationen dazu sind auf der Website www.netinform.de/Veranstaltungen/Veranstaltung.aspx?ID=5037 zu finden.

www.tuev-sued.de