Sonnenhaus: Verbesserte Förderung bei BAFA und KfW

Minimale Energiekosten für Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Elektromobilität, dazu noch ein hoher Energieautarkiegrad und niedrigste CO2-Emissionen: All dies bieten Wohngebäude mit Sonnenhaus-Konzept. Die regenerative Energietechnik erfährt jetzt eine noch deutlich bessere Förderung bei BAFA und KfW.

Beispielbild für eine effizientes Wohnimmobilie vom Sonnenhaus Louchet in Prien am Chiemsee, das mit Solarthermie ausgerüstet ist. – © Sonnenhaus-Institut / Petra Höglmeier

In Sonnenhäusern decken große Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen bei der gängigen Anlagenauslegung zwischen 50 und 70 % des Energiebedarfs solar. Zwar wurde in den überarbeiteten Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Innovationsförderung für Sonnenhaus-Heizungen ersetzt. „Die neue prozentuale Förderung ist für Bauherren aber mindestens genauso attraktiv“, betont Georg Dasch, 1. Vorsitzender des Sonnenhaus-Institut e.V. Für die große Solarthermie-Anlage auf einem Sonnenhaus („Solaraktivhaus“ in der BAFA-Richtlinie) erstattet das BAFA 30 % der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen, die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage solarstromgeregelt in Sonnenhäusern zum Einsatz kommen, beträgt der Fördersatz 35 %. Mit diesen Sätzen werden die Mehrkosten für die Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts zu 80 bis 100 % abgedeckt.

Neue KfW-Förderung tritt am 24. Januar in Kraft

In dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153) hat die KfW die Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie den Kreditbetrag deutlich erhöht. Die neuen Förderkriterien treten am 24. Januar 2020 in Kraft. Der maximale zinsgünstige Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus. Die Tilgungszuschüsse wurden jeweils um 10 Prozentpunkte erhöht. Beim KfW-Effizienzhaus 55 gewährt die KfW nun einen Tilgungszuschuss von 15 % auf einen Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro. Das sind 18.000 Euro je Wohneinheit.

KfW-Standard 40 oder 40 Plus attraktiver

Dazu kann noch ein Zuschuss für die Baubegleitung von 50 % bis maximal 4.000 Euro beantragt werden. „Bei einem Einfamilienhaus sind das ca. 2.500 Euro, die dann nochmals zu den 18.000 Euro dazu kommen“, sagt Rainer Körner, 2. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts. „Wir empfehlen allerdings, gleich auf KfW-Standard 40 oder 40 Plus zu gehen. Mit der Sonnenhaus-Technik sind die besseren Standards leicht zu erreichen und die Förderung ist nochmals deutlich lukrativer.“
Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus werden 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag erlassen. Das entspricht einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

www.sonnenhaus-institut.de