Verdopplung des KfW-Zuschusses für Privathaushalte angekündigt

Im vergangenen Jahr standen für die Maßnahmen zur Barrierereduzierung über das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ 75 Mio. Euro zur Verfügung. Nun soll sich dieser Betrag auf 150 Mio. verdoppeln.

Für das Jahr 2024 ist eine Verdopplung der KfW-Fördermittel geplant.
Für das Jahr 2024 ist eine Verdopplung der KfW-Fördermittel geplant. – © Verbund Pflegehilfe

In einer immer älter werdenden Gesellschaft nehmen der Bedarf und die Anfragen nach barrierefreien Wohnungen, aber auch zu Pflegedienstleistern und Pflegeheimen stetig zu.

Bundesbauministerin Klara Geywitz sagt dazu: „Im eigenen Zuhause bleiben zu können, ist für viele Menschen ein Herzenswunsch. Aber es ist nicht nur für die Betroffenen eine Erleichterung, es spart auch enorm viel Geld und entlastet die knappen Pflegeplatzkapazitäten. Zudem profitieren auch Familien von Barrierefreiheit im Wohnumfeld. Jeder Euro im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ ist also mehrfach gut investiertes Geld. Ich freue mich daher sehr darüber, dass es uns in Zeiten eines Sparhaushalts gelungen ist, dieses so wichtige Förderprogramm im kommenden Jahr im Etatansatz der Bundesregierung auf 150 Millionen Euro zu verdoppeln.“

Doppelte KfW-Mittel

Die Verdoppelung der KfW-Fördermittel auf erstmalig 150 Mio. Euro bietet eine einzigartige Gelegenheit, noch mehr Wohnräume älterer und pflegebedürftiger Menschen anzupassen. Von der Installation vom Treppenlift bis hin zum barrierefreien Bad – die Anhebung des Budgets erleichtert es Angehörigen, ein sicheres und selbstbestimmtes Umfeld für ihre Liebsten zu schaffen.

Welche Maßnahmen werden gefördert? Das sind die Förderbereiche:

1. Verbreitern oder der barrierefreie Umbau der Zugänge zum Wohnhaus, der Garage oder zum Müllraum.
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang.
3. Treppen und deren Überwindung.
4. Änderung der Raumaufteilung und Schwellen.
5. Badezimmer.
6. Themen zu Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag.

Im November verhängter Antragsstopp noch nicht wieder aufgehoben

Seit November 2023 können aufgrund der hauswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) keine Anträge mehr gestellt werden. Wann die Sperre aufgehoben wird, ist noch unklar. Die Ankündigung der Verdopplung der KfW-Zuschussförderung bietet jedoch einen ersten Lichtblick. Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS), Jens Wischmann, hofft, dass die geplanten Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. „Aktuell steht diese noch unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Haushaltsgesetzgeber.“

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